Kryptoverwahrgeschäft: Neue Regelungen für Unternehmen. Dr. Späth & Partner informieren
Durch das Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur vierten EU-Geldwäscherichtlinie wurde das Kryptoverwahrgeschäft als neue Finanzdienstleistung in das KWG aufgenommen, worauf die BaFin in einer Mitteilung vom 01.01.2020 hinweist. Unternehmen, die diese Dienstleistungen erbringen wollen, benötigen somit mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2020 eine Erlaubnis der BaFin, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB…