Auch das noch: Medienberichten der letzten Tage zufolge (z. B. www.sueddeutsche.de vom 31.01.2018) hat die Staatsanwaltschaft München II inzwischen bei einer Razzia nach weiterem Beweismaterial im Fall mutmaßlich manipulierter Audi-Dieselfahrzeuge gesucht.
Hierzu wurden wohl in Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Wohnungen durchsucht von heutigen und früheren Audi-Mitarbeitern.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner:
„Das sind erneut schlechte Nachrichten für betroffene Audi-Kunden, die nun umgehend ihre Rechte überprüfen sollten und darauf achten sollten, dass in diversen Audi-Fällen demnächst Verjährung eintreten könnte.“
So hatte letzte Woche bereits Gerüchte um angeblich „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ die Runde gemacht, wobei Audi dabei fast 130.000 weitere Dieselfahrzeuge in die Werkstätten einberufen und umrüsten muss.
Betroffen sind dabei wohl vor allem die Baureihen A4, A5, A6, A7, A8, Q5, SQ5 und Q7 mit der Abgasnorm 6, in der „unzulässige Abschaltvorrichtungen“ festgestellt worden sein sollen, wie ein Sprecher des Bundesverkehrsministeriums bestätigt habe.
Dr. Späth & Partner weisen darauf hin, dass in vielen Fällen die Gewährleistungsansprüche von Jahren noch nicht verjährt sein dürften, wonach nicht nur Ansprüche aus eventueller unerlaubter Handlung gegen Audi geltend gemacht werden könnten, sondern in vielen Fällen auch noch Gewährleistungsansprüche gegen den jeweiligen Händler, da viele der mutmaßlich betroffenen Kfz erst in den letzten 2 Jahren gekauft worden sein dürften.
Betroffene Audi-Käufer sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend handeln und rechtzeitig ihre möglichen Ansprüche prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die schon viele Monate lang mit dem Abgasskandal bei VW, Mercedes, Porsche und Audi beschäftigt ist und schon zahlreiche Betroffene des Abgasskandals vertreten und schon zahlreiche Klagen für Betroffene des Abgasskandals eingereicht haben.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte sind dabei seit 2002, und somit seit über 15 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarktrecht sowie Verbraucherschutzrecht tätig.
Betroffene können gerne eine unverbindliche und kostenlose Erstberatung bei Dr. Späth & Partner in Anspruch nehmen, die auch gerne eine kostenlose Anfrage an ihre Rechtsschutzversicherung stellen.