Bei vielen Unternehmen wie z. B. aus der Start-up-Szene, besteht nach wie vor großes Interesse über ein ICO oder TGE, ein sog. „Initial Coin Offering“ oder „Token Generating Event“, Gelder zur Unternehmensfinanzierung einzusammeln, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner mbB aus Berlin und Hamburg hinweist.
Ein ICO bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:
Während zum Beispiel bei einem Börsengang ein Unternehmen z. B. zahlreiche regulatorische Voraussetzungen erfüllen und einen Verkaufsprospekt erstellen muss, ist dies bei einem ICO oftmals nicht der Fall.
In der Regel wird hier nur ein sog. „White Paper“ erstellt, in dem die Bedingungen für den ICO festgelegt werden.
Im Optimalfall kann ein Unternehmen zur Unternehmensfinanzierung über einen ICO schnell und unkompliziert in kurzer Zeit auf direkten Wege bei vielen Anlegern oftmals über Landesgrenzen hinweg viel Geld einsammeln.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB beobachten dabei, dass nicht nur das Interesse an einem sog. ICO stark zunimmt, sondern auch diverse Unternehmen überlegen, aus dem Ausland heraus einen ICO, z. B. aus der Schweiz oder Gibraltar, das sich nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten zum „Blockchain-Hotspot“ entwickeln könnte, heraus einen ICO durchzuführen, der sich auch an deutsche Anleger wendet.
Doch Achtung.
Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Auch wenn der ICO aus dem Ausland heraus stattfindet, müssen die deutschen Regularien beachtet werden, sofern er sich an deutsche Anleger wendet, teilweise auch die rechtlichen Bedingungen in anderen Ländern.
Hier sollten z. B. die aktuellen BaFin-Regularien genau eingehalten werden, um z. B. keine hohen Bußgelder zu riskieren, und auch sonst rechtliche Absicherungen, wie z. B. in den Terms oder dem White Paper ,vorgenommen werden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Fazit: Mit einem sog. ICO steht Unternehmen, wie Start-ups, eine faszinierende neue Finanzierungsmöglichkeit bereit, die es Unternehmen oftmals ermöglicht, schnell viel Geld zur Unternehmensfinanzierung zu generieren.
Das Expertenteam der Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Zweigstelle in Hamburg RA Dr. Walter Späth, RA Christian Albrecht Kurdum sowie RA Dr. Marc Liebscher steht interessierten Unternehmern, Anlegern, Investoren etc. gerne in allen Rechtsfragen rund um das Thema ICO, TGE, Kryptowährungsrecht, Blockchain, etc. zur Seite und arbeitet auch mit Kollegen z. B. aus der Schweiz zusammen, sodass auch grenzüberschreitende optimale Betreuung von Interessierten möglich ist.