280.000 in Deutschland zugelassene Mercedes-Fahrzeuge müssen zurückgerufen werden, entschied das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in der vergangenen Woche,
700.000 Diesel-Fahrzeuge sind es europaweit. In insgesamt 24 verschiedenen Diesel-Modellen, quer durch alle Baureihen, Klassen und Typen, hat das KBA illegale Abschalteinrichtungen gefunden, mit denen die Stickoxid-Reinigung der Abgase ganz oder teilweise unterdrückt wird. Bereits vor einigen Wochen war bekannt geworden, dass sich Daimler hierzu offenbar verschiedenen Software-Funktionen bedient hatte, von der Deaktivierung der AdBlue-Einspritzung über eine Reduzierung der Abgasrückführung (AGR) bis hin zur strecken- und zeitabhängigen Erkennung einer Prüfstands-Situation, so der Vorwurf des KBA.
Bundesverkehrsminister Scheuer hatte Daimler-Chef Zetsche aufgegeben, alle Modelle zu benennen, bei denen es zu rechtswidrigen Manipulationen kam. Überwiegend sind die Motoren OM 622/626, OM 642 und OM 651 betroffen. Daimler muss die Fahrzeuge zurückrufen und die rechtswidrigen Funktionen mittels Software-Updates entfernen. Wann es dazu kommt, ist unklar, da entsprechende Updates erst entwickelt und dann vom KBA genehmigt werden müssen.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB raten allerdings dringend davon ab, sich auf eine Software-Lösung einzulassen. Schon bei Volkswagen führten Updates zu Problemen beim Abgasrückführungssystem, dem Kraftstoffeinspritzsystem und dem Abgasnachbehandlungssystem. Auch über die Verstopfung der Dieselpartikelfilter, die Versottung des Abgasrückrührungsventil, Mängeln an der Lambdasonde, den Einspritzdüsen und der Hochdruckpumpe wurde berichtet.
Vielmehr sollten betroffene Eigentümer ihre Rechte nutzen und Daimler zum Schadensersatz auffordern, wobei wahlweise die Rückabwicklung des Kaufvertrages oder aber die Neulieferung eines vergleichbaren Fahrzeugs aus der aktuellen Serienproduktion verlangt werden kann.
Dr. Späth & Partner führen bereits zahlreiche Prozesse gegen die Daimler AG und Vertragshändler und haben umfangreiche Erfahrung mit Massenschäden sammeln können. Die Erfolgsaussichten unserer Schadensersatzklagen haben sich nun deutlich verbessert, da die Kläger für das Vorliegen illegaler Abschalteinrichtungen grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastet sind und sich die Beweislage nun zugunsten der Kläger geändert hat, wobei zunächst unter anderem für die folgenden Mercedes-Modelle von der Verwendung verbotener Funktionen ausgegangen werden kann:
- GLS 3,0 Liter (OM 642)
- GLE 3,0 Liter (OM 642)
- C-Klasse Plug-in-Hybrid 2,2 Liter (OM 651)
- ML 3,0 Liter (OM 642)
- G-Klasse 3,0 Liter (OM 642)
- CLS 3,0 Liter (OM 642)
- S-Klasse 3,0 Liter (OM 642)
- S-Klasse Hybrid 2,2 Liter (OM 651)
- GLC 2,2 Liter (OM 651)
- E-Klasse 3,0 Liter (OM 642)
- Sprinter 2,2 Liter (OM 651)
- V-Klasse 2,2 Liter (OM 651)
- Vito 1,6 Liter (OM 622)
Dazu kommen offenbar der Roadster SLK und der C 300 Hybrid.
Diese Auflistung ist keineswegs abschließend, da auch andere, gängige Modelle der A-, B- und C-Klasse im Verdacht stehen, über illegale Abschalteinrichtungen zu verfügen. Zahlreiche Gerichte haben in von unserer Kanzlei geführten Prozessen bereits Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben, um das Vorhandensein solcher rechtswidriger Funktionen nachzuweisen.
Betroffene Besitzer von Daimler-Fahrzeugen sollten so schnell wie möglich prüfen lassen, ob ihr Fahrzeug betroffen ist und ob ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits gegen die Daimler AG und/oder den Händler übernimmt. Unsere Kanzlei bietet dabei eine erste kostenlose Einschätzung Ihres Falls an und übernimmt auch die Deckungsanfragen an Rechtschutzversicherungen.