In Sachen Lkw-Kartell weisen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Speditionen und Kommunen des sog. Lkw-Kartells darauf hin, dass in vielen Fällen immer noch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, und zwar oftmals auch mit Hilfe eines renommierten Prozessfinanzierers, der alle Kosten übernimmt, dass aber Eile geboten ist, weil in vielen Fällen zum Jahresende 2019 oder auch im Verlauf des Jahres 2020 Verjährung einzutreten droht.
Die Lkw-Klageverfahren gegen die Kartellantinnen gehen dabei in die „heiße Phase“, so soll ab diesem Donnerstag vor dem Landgericht München auch eine „Mammutklage“, in der eine Firma aus abgetretenem Recht Schadensersatz für ca. 85.000 gekaufte Lkw in Höhe von 827 Mio. € geltend macht, verhandelt werden.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hatten auch seit dem Jahr 2017 für zahlreiche Speditionen und Kommunen Klagen mit Streitwerten im insgesamt 2-stelligen Millionenbereich in Form von Einzelklagen vor den Landgerichten München, Stuttgart und Hannover eingereicht und konnten dabei selbst inzwischen 2 Gerichtstermine vor dem LG Stuttgart wahrnehmen, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner beide recht gut liefen:
Bereits in einem Urteil des LG Stuttgart vom 24.06.2019 war es Dr. Späth & Partner gelungen, dass das LG Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Grund- und Teilurteil mit dem Az. 45 O 11/17 entschieden hatte, dass die Klage der von Dr. Späth & Partner vertretenen beiden Speditionen gegen die Daimler AG hinsichtlich des geltend gemachten Kartellschadensersatzanspruchs nebst gesetzlichen Zinsen für 36 von 50 eingeklagten Lkw dem Grunde nach gerechtfertigt ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Auch in einem 2. Verhandlungstermin vor dem LG Stuttgart am 30.09.2019, diesmal vor der 30. Zivilkammer, verlief der Fall nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner positiv für die klagende Spedition, sodass auch hier wieder, zumindest für ca. 2/3 der eingeklagten Lkw, ein positives Grundurteil wahrscheinlich sein dürfte.
Lkw-Käufer, die z. B. von den Kartellantinnen Daimler/Mercedes, MAN, Renault, Volvo oder Scania Lkw gekauft hatten, können oftmals immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen.
Da das Kartell vom Jahr 1997 bis 2011 reichte, könnten Käufer, die in den Jahren 2002/2003/2004 und später, also bis 2011/2012 oder teilweise noch später, Lkw gekauft hatten, immer noch Schadensersatzansprüche geltend machen. Der Schaden dürfte dabei zwischen 5–20 % liegen, wie inzwischen diverse Gutachter festgestellt hatten, oftmals im Bereich 10–15 %, und somit könnte der Schaden pro gekauftem Lkw oftmals zwischen 8.000–12.000,- € liegen.
Diverse Feinheiten kristallisieren sich dabei inzwischen bei den Gerichten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner heraus: Gute Chancen auf Schadensersatz dürften dabei nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Lkw-Käufer haben, die ihre Lkw direkt von den Kartellantinnen neu gekauft haben, bei indirekt gekauften Lkw sollte immer überprüft werden, ob der Anscheinsbeweis gilt. Auch bei geleasten Lkw sollte immer überprüft werden, ob ein sog. Vollamortisationsleasing vorliegt oder ein Fall des sog. Teilamortisationsleasing.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Betroffene, die noch nichts unternommen haben, sollten meiner Ansicht nach nicht mehr warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, denn oftmals ist, vor allem für Lkw-Käufe ab 2003 und später, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, noch keine Verjährung eingetreten. Allerdings könnte demnächst Verjährung eintreten, weshalb oftmals Eile geboten ist.“
So könnte teilweise zum Jahresende 2019 für diverse Lkw-Käufe Verjährung drohen, es könnte auch im Frühjahr 2020 oder zumindest zum Ende 2020 sogar die endgültige 10-jährige Höchstverjährungsfrist eintreten, was immer im Einzelfall geprüft werden muss.
Geschädigte können dabei oftmals auf die Hilfe eines Prozessfinanzierers zurückgreifen, der oftmals alle Kosten übernimmt. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten z. B. mit zwei Prozessfinanzierern zusammen, die ab ca. 50 gekauften Lkw alle Kosten übernehmen, d. h. vor allem alle Gerichts-, aber auch alle Gutachterkosten, sofern erforderlich. Für betroffene Lkw-Käufer bedeutet das, dass sie ohne Risiko klagen können und nur im Erfolgsfall ca. 30–35 % des erstrittenen Betrages als Erfolgsprämie abgeben müssen.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB klagen dabei für betroffene Speditionen meistens in Form von Einzelklagen, was eine individuelle Betreuung ermöglicht und auch die Gefahr ausschließt, dass Gerichte sich auf den Standpunkt stellen könnten, dass eventuelle Abtretungen unwirksam sind. Zumindest könnte dies die Gefahr beinhalten, dass es hierbei vor Gerichten zu Verzögerungen kommt.
Gerne klagen Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB für betroffene Speditionen und Kommunen dabei vor dem Landgericht Stuttgart, dabei kommt betroffenen Speditionen zugute, dass eine gesamtschuldnerische Haftung besteht, d. h., der Betroffene muss nur einen Kartellanten verklagen, auch wenn er noch von anderen Kartellanten Lkw gekauft hatte.
Dr. Späth & Partner hatten auch inzwischen mit dem LG Stuttgart recht gute Erfahrungen gemacht. Hinzu kommt, dass auch das OLG Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Berufungsurteil vom 04.04.2019 ein positives Grundurteil des LG Stuttgart bestätigt, in dem dieses dem Grunde nach die Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt erklärte. Das Berufungsurteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen, es zeigt aber, dass auch das OLG Stuttgart den Lkw-Kartellklagen grundsätzlich positiv gegenübersteht.
Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn die mögliche Verjährung, eventuell sogar die 10-jährige Höchstverjährungsfrist, könnte demnächst drohen und dann werden Betroffene keine Ansprüche mehr erfolgreich geltend machen können.
Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.