Viele Anleger, die der Greensill Bank aus Bremen ihr Geld anvertraut haben, und bei der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) inzwischen ein Moratorium erließ, sind immer noch schwer geschockt angesichts der sich überschlagenden Ereignisse.

Die BaFin hatte vor kurzem ein Moratorium über die Greensill Bank erlassen wegen drohender Überschuldung, d.h., die Bank darf nur noch Gelder annehmen, um ihre Schulden zu begleichen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg sind der Ansicht, dass zwar Privatanleger im Entschädigungsfall gem. § 5 Abs. 1 des Anlegerentschädigungsgesetzes “mit einem blauen Auge” davon kommen können, denn der Einlagenschutz beläuft sich europaweit auf eine Obergrenze von 100.000,- € pro Anleger und Institut.

Viele Privatanleger, die ihr Geld bis zu diesem Betrag angelegt haben, könnten somit damit eventuell damit rechnen, “am Ende des Tages” mit keinen oder niedrigen Verlusten aus der Angelegenheit heraus zu kommen, sofern sie die gesetzlichen Fristen einhalten.

Anders könnte es aussehen bei diversen institutionellen Anlegern oder Kommunen, denn die deutsche Einlagensicherung greift teilweise, was immer im jeweiligen Einzelfall geprüft werden muss, nicht oder nur unzureichend bei institutionellen Anlegern wie diversen Banken oder Kommunen, z.B. wenn deren Anlage eine gewisse Laufzeit überschreitet.

Diesen institutionellen Anlegern und Kommunen drohen somit, speziell, wenn sie mehr als 100.000,- € angelegt haben sollten, erhebliche Verluste.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten beginnt somit “die Suche nach den tiefen Taschen, d.h. betroffene Kommunen und Profianleger sollten prüfen, wen sie für ihre Verluste haftbar machen können wie z.B. Wirtschaftsprüfer oder Anlageberater oder sonstige Verantwortliche.

Auch raten Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte zur Bündelung der Anlegerinteressen, um eine optimale Vertretung zu gewährleisten.

Betroffene Anleger der Greensill Bank können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Anleger- und Verbraucherschutz tätig sind und schon etliche Anleger in Anlegerskandalen, erfolgreich vertreten haben.

 

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