Weiterhin sollte eine Einstufung in die diversen Risikokategorien hinsichtlich des AI-Acts der EU vorgenommen werden und auch überprüft werden, ob die Anforderungen hinsichtlich des AI-Acts erfüllt werden. Gemäß des AI-Acts ist immer zu überprüfen, ob ein Hochrisiko-KI-System, ein KI-System mit begrenztem Risiko, oder ein KI-System mit geringem oder keinem Risiko vorliegt.
Auch sollte beachtet werden, dass diverse Systeme mit sehr hohem Risiko gar z.B. gemäß Art. 5 des AI Acts verboten sind und daher ggf. gar nicht in der EU eingesetzt werden dürfen, so zum Beispiel KI-Systeme im Bereich Social Scoring.
Weitere rechtliche Vorgaben wie die DSGVO oder die EU-Verordnung über Medizinprodukten (MDR) sind von involvierten Unternehmen im konkreten Einzelfall zu überprüfen und zu berücksichtigen.
In jedem Mitgliedstaat der EU soll dann auch eine nationale Aufsichtsbehörde für die Überwachung der KI eingerichtet werden.
Fazit: Unternehmen und Start-ups, die im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) aktiv sind, d.h., KI-Systeme verwenden/einsetzen oder im Bereich Künstliche Intelligenz tätig sind, sollten sich ganz aktuell mit den Auswirkungen des AI-Acts der EU auf ihr Unternehmen und Geschäftsfeld auseinander setzen, dem ersten KI-Gesetz weltweit.
Dabei sollten Unternehmen und Start-ups auch immer berücksichtigen, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben auch empfindliche Strafen, teilweise gekoppelt an die Umsatzzahlen des Unternehmens, vorgesehen sind, nämlich unter Umständen bis zu 35 Mio. € bzw. 7 % des weltweiten Jahresumsatzes des jeweiligen Unternehmens.
Eine Einstufung und rechtliche Überprüfung der KI-Systeme im Unternehmen ist damit sinnvoll und zielführend.
Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätige Unternehmen und Start-ups können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht tätig sind.