Musikproduktion und Künstliche Intelligenz: Urheberrecht beachten! Anwaltsinfo

Künstliche Intelligenz (KI) hat das Potenzial, die Musikproduktion in den nächsten Jahren erheblich zu verändern und bietet damit sowohl völlig neue Möglichkeiten als auch neue Herausforderungen, vor allem rechtlicher Art: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin wollen hiermit die rechtlichen Herausforderungen, die bei der Musikproduktion mit KI entstehen, darlegen, damit Anwender in rechtlicher Hinsicht möglichst sicher agieren können, um von den Vorteilen der KI-gestützten Musikproduktion am besten zu profitieren.

 

So können KI-Systeme wie OpenAI’s MuseNet oder Google’s Magenta Musik komponieren, indem sie Muster in bestehenden Musikstücken analysieren und neue Werke erstellen. Dies kann von der Erstellung von Melodien bis hin zur vollständigen Orchestrierung reichen.

Tools wie AIVA (Artificial Intelligence Virtual Artist) bieten Musikern und Komponisten bereits Unterstützung, indem sie Vorschläge für Harmonien, Melodien und Arrangements machen.

Die Möglichkeiten, Künstliche Intelligenz bei der Musikproduktion einzusetzen, sind also vielfältig und eröffnen völlig neue Möglichkeiten.

Gleichzeitig sind die rechtlichen Probleme nicht außer Acht zu lassen:

Rechtliche Probleme im Zusammenhang mit KI in der Musikproduktion entstehen vor allem in folgenden Bereichen

 

Urheberrecht und Eigentum

Zu berücksichtigen sind die Urheberrechte an einem von KI erzeugten Musikstück.

Gegenwärtig wird Künstlicher Intelligenz in der Regel noch kein Urheberrecht zugesprochen, so das immer zu prüfen ist, ob der Programmierer der KI oder der Benutzer, der die KI verwendet, das Urheberrecht hat.

So könnte aber auch geprüft werden, ob für KI-erzeugte Tonfolgen eine Recht aus § 85 UrhG entstehen könnte, wenn der Betreiber der KI-Systeme die Tonfolge erstmalig fixiert.

Dies ist nach Ansicht von Dr. Späth & Partner auch bei der Vertragsgestaltung zu berücksichtigen.

Es könnte aber zum Beispiel auch geprüft werden, ob bei einem mit KI erzeugten Musikstück patentrechtlicher Schutz erzielt werden kann.

 

Originalität und Kreativität: Urheberrechte setzen Originalität und Kreativität voraus. Vor allem, wenn die KI auf bereits existierenden Werken aufbaut, ist auch immer der urheberrechtliche Schutz dieser Werke zu berücksichtigen.

 

Lizenzen und Rechte: Wenn eine KI mit urheberrechtlich geschützter Musik trainiert wird, kann dies rechtliche Probleme verursachen. Die Verwendung solcher Werke ohne entsprechende Lizenzen könnte als Urheberrechtsverletzung angesehen werden.

 

Verteilung der Einnahmen: Wenn KI-generierte Musik kommerziell genutzt wird, stellt sich die Frage, wie die Einnahmen verteilt werden sollen/müssen.

Auch dies stellt Anforderungen an die Vertragsgestaltung, zum Beispiel auch hinsichtlich der Lizenzgebühren oder zum Beispiel auch an das Datenbankherstellerrecht gem. § 87 a UrhG.

 

Fazit

Künstliche Intelligenz ist dabei, die Musikproduktion zu revolutionieren, indem sie neue kreative Werkzeuge und Möglichkeiten bietet. Gleichzeitig entstehen jedoch komplexe rechtliche Fragen, insbesondere im Bereich des Urheberrechts. Es ist für Anwender und Nutzer von Künstlicher Intelligenz (KI) im Bereich der Musikproduktion unbedingt erforderlich, die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen einzuhalten, um hier juristisch auf der sicheren Seite zu sein.

 

Personen und Unternehmen, die im Bereich Musikproduktion und Künstlicher Intelligenz/KI-Musik und Urheberrecht tätig sind oder diese nutzen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden.