Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Global Zins, handelnd unter der Website www.globalzins.de, besteht inzwischen der klare Verdacht, dass Anleger hierbei einem betrügerischen Kapitalanlagevermittler zum Opfer gefallen sind und Eile geboten ist, um die überwiesenen Gelder noch zu retten, bevor sie verloren sind, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zwar stellt sich Global Zins auf der Website www.globalzins.de als „unabhängige Vermögensverwaltungsgesellschaft, die auf festverzinsliche Anlagen spezialisiert ist“ vor und teilt weiter großspurig mit, dass Global Zins Privatanlegern den Zugang zu Vermögenswerten ermöglichen würde, die normalerweise institutionellen Anlegern vorbehalten sind und so bietet Global Zins Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an, die von Global Zins gemachten Angaben sind aber offensichtlich falsch. So liegt schon die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin nicht vor.

Denn die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 15.08.2024 vor den Angeboten von Global Zins und ausdrücklich vor einem Identitätsmissbrauch zu Lasten der in Köln ansässigen NARANDER FINANZEN GmbH, die aber in keiner Verbindung mit der beschriebenen Website www.globalzins.de stehen würde, deren Firmierung, Adresse, Handelsregister- und Registriernummer aber trotzdem widerrechtlich im Impressum von globalzins.de genannt werde.

Damit steht leider fest, dass bei Global Zins, www.globalzins.de Betrug vorliegt und die Täter nicht mal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schrecken!

Schnelles Handeln ist erforderlich, um z.B. Kontoabhebungen durch Unbefugte zu verhindern, das Geld wird zwar von den Anlegern auf existierende Bankkonten im Ausland überwiesen, Kontoinhaber sind aber nicht die Anleger selber (IBAN-Trick) oder auch nicht die Empfängerbanken und es wird auch nicht als Festgeld angelegt, sondern es droht der Totalverlust der überwiesenen Anlegergelder!

Beratern, die sich immer wieder telefonisch melden, ist leider nicht zu trauen, denn bei ihnen handelt es sich oftmals nur um geschulte Telefonverkäufer.

Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Ansprüche gegen die Verantwortlichen, fremden Kontoinhaber oder Empfängerbanken.

Betroffene, die über Global Zins, www.globalzins.de, Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.