Festgeldbetrugsfall GW Vermögensverwaltung- Erfolg für Dr. Späth & Partner: Geschädigter erhält 29.975 € zurück!
Großer Erfolg für Dr. Späth & Partner im Festgeldbetrugsfall GW Vermögensverwaltung: Ein von Dr. Späth & Partner vertretener Anleger hat von der englischen Kontoinhaberin bereits außergerichtlich 29.925 € zurück erhalten, den vollständig von ihm überwiesenen Betrag!
Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen, der sich GW Vermögensverwaltung nennt und angeblich in Frankfurt ansässig ist/war und unter der website von-goertz-u-von-wrisberg.comm agiert/e, waren Anleger einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen.
Zwar bot GW Vermögensverwaltung unter der website von-goertz-u-von-wrisberg.com z.B. Anlagen in „Tagesgeldern“ oder „Festgeldern“ an, was aber „getürkt“ war, denn die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin liegt/lag gar nicht vor.
Mit Warnhinweis vom 16.07.2024 warnte die Finanzaufsicht BaFin von der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com und ausdrücklich vor einem Identitätsmissbrauch zu Lasten der von Görtz und von Wrisberg Vermögensverwaltung GmbH, Berlin, die in keinerlei Verbindung mit der Website von-goertz-u-von-wrisberg.com stehen soll!
Damit stand leider fest, dass bei der angeblichen GW Vermögensverwaltung, handelnd unter von-goertz-u-von-wrisberg.com Betrug vorliegt und die Täter nicht einmal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schreckten!
Ein Geschädigter hatte nun im Juni 2024 Geld überwiesen für die angebliche „Festgeldanlage“, und zwar über seine Hausbank an eine Empfängerbank in München und von dort wurde der Betrag von 29.925 € an eine Kontoinhaberin in England weiter geleitet.
Ende Juli 2024 bemerkte nun der Betroffene den Festgeldbetrug und wandte sich an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB.
Dr. Späth & Partner ist es nun gelungen, durch schnelles Handeln den Betrag von der Empfängerin und Kontoinhaberin aus England zurück zu erhalten, der Betrag in Höhe von über 29.925 € wurde nun Ende September 2024 dem Kunden wieder gut geschrieben!
Dr. Späth & Partner freuen sich über diesen großen Erfolg für den Kunden, der beweist, dass ein umgehendes Tätigwerden bei Fällen von „Festgeldbetrug“ Erfolg versprechend sein kann.
Auch andere Betroffene diverser Festgeldbetrugsfälle können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.