Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“, der unter der Website 4union-capital.com handelte, sind Anleger offensichtlich einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, um überwiesene Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar bot 4union-capital.com diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an und stellt sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln will, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die BaFin teilt mit Warnhinweis vom 01.04.2025 mit, dass sie gegen die Betreiber der Website ermitteln würde und davor, dass die unbekannten Betreiber unter der website www.4union-capital.com ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden.
Damit steht fest, dass ein zumindestens unseriöser Anbieter vorliegt und nicht ausgeschlossen ist,, dass Anleger hier sogar einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen sind und die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. „IBAN-Tricks“, wie diverse „Festgeldbetrugsfälle“ der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei „van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten.
Denn wer heute die website www.4union-capital.com zu erreichen versucht, sieht, dass diese gegenwärtig nicht erreichbar ist.
Es scheint auch einen Anbieter mit ähnlichem Namen zu geben, ob hier Verwechslungen durch www.4union-capital.com bezweckt sind, ist ebenfalls nicht auszuschließen.
Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, schnellstmöglich ihr Geld zurück zu holen, bevor es von Unbefugten durch den „IBAN-Trick“ veruntreut werden könnte.
Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ bei www.4union-capital.com angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.