Bei dem angeblichen Anbieter für Kapitalanlagen und Festgeldanlagen „FestgeldFinanz“, handelnd unter der Website www.festgeldfinanz.de steht inzwischen leider fest, dass Anleger hier einem betrügerischen „Festgeld-„anbieter zum Opfer gefallen sind und eiligst handeln müssen, um die von Ihnen überwiesenen Gelder zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen! Andernfalls droht Anlegern der Totalverlust der von ihnen überwiesenen Gelder!

Bei den Angaben von FestgeldFinanz selbst wie „sichere Festgeldkonten aus der EU mit 100% Einlagensicherung garantiert“, handelte es sich offensichtlich lediglich um einen „Bluff“, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen.

Der Anbieter ist auch nicht im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis.

Die Finanzaufsicht BaFin (www.bafin.de) warnt mit Warnhinweis vom 17.04.2025 ausdrücklich vor „FestgeldFinanz“ handelnd unter festgeldfinanz.de. und teilte mit, dass die erforderliche BaFin-Erlaubnis nicht vorliegt.
Schlimmer noch:

Die Bafin teilt weiter mit, dass die Angebote entgegen der Angaben im Impressum nicht von der Quirin Privatbank AG oder deren Tochtergesellschaft, der quirion AG, beide mit Sitz in Berlin, stammen würden. Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass es sich um einen Identitätsmissbrauch handelt.

Die Website www.festgeldfinanz.de ist auch heute (17.04.2025) nicht mehr erreichbar, die Verantwortlichen des Briefkastenunternehmens offensichtlich schon „abgetaucht“.

!Das sind extrem schlechte Nachrichten für Anleger von „FestgeldFinanz“, www.festgeldfinanz.de., die damit eiligst handeln müssen, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern. Betroffene Anleger der „FetgeldFinanz“ sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, wenn nicht umgehend gehandelt wird, drohen die überwiesenen Anlegergelder auf „Nimmerwiedersehen“ zu verschwinden.

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, ebenso wie gegen Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.Betroffene Anleger, die über FestgeldFinanz, www.festgeldfinanz.de , ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.