Vienna Life-Lebensversicherung in Sachen K1 Invest Fonds Police wegen Prospekthaftung verurteilt!
Großer Erfolg für Dr. Späth Rechtsanwälte gegen Vienna Life-Lebensversicherung in Sachen K1 Invest Fond-Police. Das Landgericht Augsburg verurteilt Vienna Life in Feststellungsurteil zum Ersatz des Schadens des Anlegers.
In einem noch nicht rechtskräftigen Urteil des Landgerichts Augsburg vom 16.02.2012, das von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham) erstritten wurde, wurde festgestellt, dass die Vienna Life Lebensversicherung dazu verpflichtet ist, einem Anleger, der sein Geld in die “K1 Invest Fonds Police” investierte, bei der das Geld teilweise in den K1-Fonds angelegt wurde, dem Kläger denjenigen Schaden zu ersetzen, der dadurch entstanden ist, dass die vom Kläger im Rahmen des mit der Beklagten abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrages mit Vermögensverwaltung Selecta 2001 F3l/2000 F 3E gezahlten monatlichen Prämien in Höhe von 150,- € ab dem 01.07.2008 bis einschließlich 30.10.2009 sowie die zum 01.07.2008 verhandene Deckungdsrückstellung in den K1-Fonds umgeschichtet wurde. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.
Der Kläger investierte sein Geld in eine sog. fondsgebundene Lebensversicherung, wobei er ab dem Jahr 2008 beantragte, dass alle von ihm bislang eingehalten und zukünftig zu zahlenden Beträge vom Swiss Select Balance in den “K1-Fonds” einbezahlt werden sollten.
Der K1-Fonds ist inzwischen insolvent und der Fondsinitiator Helmut Kiener wurde inzwischen unter anderem wegen schweren Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von fast 11 Jahren verurteilt (Rohde & Späth Rechtsanwälte vertreten ca. 100 geschädigte Fondsanleger gegen die Vermittler Versicherungen, Banken, Hintermänner, etc.). Nach der Insolvenz der K1-Fonds dürften die einbezahlten Beträge weitgehend wertlos wertlos sein (abzüglich einer vermutlich geringeren Insolvenzquote).
Der Kläger informierte sich über dieses Angebot auf der Internetseite der Beklagten, in der in einer schriftlichen Information die Anlage ausdrücklich als “K1 Invest Fonds Police” bezeichnet wurde und auf der ersten Seite auch die Vienna-Life Lebensversicherung AG als Versicherer und im Zusammenhang mit der Vertriebskoordination erwähnt.
Das Landgericht Augsburg hat nun in einer -noch nicht rechtskräftigen- Entscheidung vom 16.02.2012 die Vienna Life Lebensversicherung ausdrücklich zum Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt der bürgerlich-rechtlichen Prospekthaftung verurteilt, da die Sonderregelungen des § 5a VVG a.F. i.V.m. § 10a VAG a.F. dem nicht entgegen stehen würden.
Bei den auf der Internetseite der Vienna Life abrufbaren Informationen handelt es sich nach Ansicht des LG Augsburg ausdrücklich um einen Prospekt im Sinne der Prospekthaftung, es handele sich nicht um einen bloßen Werbeflyer, sondern tatsächlich um einen Prospekt.
Dieser Prospekt sei auch fehlerhaft, da in dem Prospekt selber nicht ausdrücklich auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen worden sei.
Der Anspruch des Klägers ist auch nach Ansicht des LG Augsburg insbesondere noch nicht verjährt.
Lediglich der dem Kläger entstandene Schaden konnte nach Ansicht des Landgerichts Augsburg noch nicht beziffert werden, da der Schaden erst nach Beendigung des Vertrages beziffert werden könne.
Dass dem Kläger aber ein Schaden entstanden ist, stehe aufgrund der Wertlosigkeit der K1-Fondsanteile fest.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, der das Urteil erstritten hat, hierzu: “Wir freuen uns über diesen Erfolg für den von uns vertretenen Anleger gegen die Vienna Life Lebensversicherung. Auch andere Anleger, die über Vienna Life-Lebensversicherung Gelder in die K1-Fonds investiert haben, sollten nun mögliche Schadensersatzansprüche prüfen.”