Anlegern drohen massive Verluste. Dr. Späth Rechtsanwälte vertreten Geschädigte des Fonds MPC Britische Leben Plus I.
Das Emissionshaus MPC Capital brachte im Jahr 2005 den MPC Rendite Fonds Britische Leben Plus I auf den Markt. In den Jahren 2005 und 2006 investierten Anleger rund 20 Mio. GBP in den MPC Rendite Fonds Britische Leben Plus I. Bei dem Fonds handelt es sich um einen Lebensversicherungsfonds, der in Policen britischer Kapitallebensversicherungen investiert. Mit dem Kapital der Anleger und ca. 28,1 Mio. GBP Fremdkapital erwarb die Fondsgesellschaft 3060 gebrauchte Policen britischer Kapitallebensversicherungen am Zweitmarkt.
Die Fondsgesellschaft handelt mit den erworbenen Policen. Der Fonds erhält am Ende der Vertragslaufzeit die Ablaufleistungen aus den Versicherungsverträgen. Verstirbt ein Versicherter vor dem Ende der Vertragslaufzeit, erhält die Fondsgesellschaft die Vertragssumme der Lebensversicherung. Das Geschäftsmodell geriet durch die Finanzkrise in Schwierigkeiten. Denn im Zuge der Krise erlahmte der Handel mit Lebensversicherungspolicen. Die britischen Lebensversicherer reduzierten auch die Schlusszahlungen. Diese Entwicklung wirkt sich auf die Ausschüttungren für die Anleger der Fondsgesellschaft aus.
Anlegern droht der Totalverlust der Einlagen
Wie ernst die Situation für die Fondsgesellschaft inzwischen geworden ist, lässt sich auch daraus ersehen, dass die Beteiligung auf dem Zweitmarkt lediglich noch mit 8% der ursprünglichen Investitionssumme gehandelt wird. Seit 2008 wurden für die Anleger keinerlei Ausschüttungen mehr bezahlt. Zusätzlich zu den 2% Ausschüttungen, die zwischenzeitlich bis 2007 geflossen sind, haben die Anleger somit bis jetzt einen Schaden von 90% des eingesetzten Kapitals erlitten. Dass sich diese Situation verbessern wird, darf bei der gegenwärtigen gesamtwirtschaftlichen Lage bezweifelt werden.
Schadenersatz möglich
Die betroffenen Anleger sollten sich mit dieser katastrophalen Entwicklung jedoch nicht abfinden. Die Betroffenen sollten stattdessen prüfen lassen, ob sich Schadenersatzansprüche realisieren lassen. In vielen Fällen wurde die Beteiligung durch Banken und Sparkassen vertrieben. Kreditinstitute sowie freie Anlageberater sind verpflichtet, Anleger vor Zeichnung eines geschlossenen Fonds umfassend über Risiken und sonstige für die Beteiligung relevanten Umstände vollständig und richtig aufzuklären. Um dies zu erreichen, wird das Beratungsgespräch auf mögliche Fehler untersucht. Ein typischer Fehler ist der unterlassene Hinweis auf Vermittlungsprovisionen (kick backs). Ferner wurden Anleger oft unzureichend über die Risiken einer unternehmerischen Beteiligung eines Lebensversicherungsfonds wie dem MPC Rendite Fonds Britischen Leben Plus I und die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Dabei widersprechen diese Risiken dem Konzept einer sicheren Geldanalge oder gar einer Altersvorsorge. Allein die unterbliebene oder falsche Aufklärung führt in vielen Fällen zu einem Schadenersatzanspruch des Anlegers, mithin aus vollständige Rückabwicklung der Beteiligung.
Betroffene Anleger des MPC Rendite Fonds Britische Leben Plus I können sich zur Durchsetzung ihrer Schadenersatzansprüche gerne an die Kanzlei Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.