Großer Erfolg für Dr. Späth RAe: Targobank nimmt Berufung vor dem Kammergericht Berlin zurück!
Weiterer Erfolg in Sachen Lehman-Zertifikate für Dr. Späth Rechtsanwälte: In einem von Dr. Späth Rechtsanwälten vor dem Kammergericht Berlin betreuten Verfahren hat die Targobank als Rechtsnachfolgerin der Citibank inzwischen vor dem Kammergericht Berlin auf ausdrücklichen Hinweis des Kammergerichts hin ihre Berufung gegen die dortige Anlegerin zurück genommen (Berufungs-Verfahren vor dem Kammergericht Berlin, Az. 12 U 102/11, das Verfahren ist rechtskräftig).
Vorausgegangen war, dass Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth Rechtsanwälte die geschädigte Anlegerin bereits in dem erstinstanzlichen Verfahren vor dem Landgericht Berlin vertreten hatte.
Hier war die Targobank bereits zum ganz überwiegenden Teil zum Schadensersatz an die Anlegerin verurteilt worden (Az. 21 O 443/10 vor dem LG Berlin), lediglich wegen des geltend gemachten entgangenen Gewinns in Höhe von ca. 2 % jährlich sowie der vorgerichtlichen Kosten des Verfahrens, hier war von einem anderen Rechtsanwalt ein Güteverfahren für die Anlegerin eingeleitet worden, der dann nach dem fehlgeschlagenen Güteverfahren die Anlegerin jedoch nicht mehr im Klageverfahren vertreten wollte, weil er nicht genügend Erfahrung mit der gerichtlichen Vertretung von Lehman-Anlegern hatte (die Anlegerin war daher zu Rechtsanwalt Dr. Späth gewechselt), war die Klage abgewiesen worden.
Das Kammergericht monierte (ebenso wie das Landgericht, das der von Dr. Späth Rechtsanwälten vertretenen Klägerin Recht gegeben hatte) insbesondere, dass die Anlegerin eine sichere Anlage wünschte und die Lehman-Zertifikate somit nicht zu ihrer Risikobereitschaft passten. Bemerkenswert ist insofern, dass die Anlegerin bereits vorher Zertifikate in ihrem Depot hatte, aber Dr. Späth Rechtsanwälte (ehemals Rohde & Späth Rechtsanwälte) die Gerichte davon überzeugen konnten, dass die Anlegerin ihre Risikobereitschaft geändert hatte.
Durch die Berufungsrücknahme muss die Targobank nun der Anlegerin den Schaden, der ihr mit den streitgegenständlichen Lehman-Zertifikaten entstanden ist, ersetzen, im gegenwärtigen Fall ein Betrag in Höhe von ca. 6.100,- €, den die Anlegerin in den Lehman-Zertifikaten angelegt hatte, zzgl. Verzugszinsen.
Betroffene Lehman-Anleger können sich an Dr. Späth Rechtsanwälte wenden.