Die Vermögensverwaltung gilt zwar als die Königsklasse der Finanzdienstleistungen, jedoch gibt es anders als etwa für den Beruf des Bankkaufmanns für dieses Tätigkeitsfeld kein normiertes einheitliches Berufsbild. Entsprechend bieten unzählige Firmen Vermögensverwaltungsdienst-leistungen, deren Unterscheidung gerade dem ungeübten Ratsuchenden denkbar schwer fällt.
Ebenso lang ist die Liste der immer wieder auftauchenden Fehler und Pflichtverletzungen von Vermögensverwaltern gegenüber ihren Kunden, die in der Konsequenz dem geschädigten Anleger einen Schadensersatzanspruch zukommen lassen.
In unserer Kanzlei verfügen wir über weitreichende Kenntnisse und auch vielfältige Erfahrungen mit der rechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von geschädigten Mandanten gegenüber Vermögensverwaltern. Hier kommt uns zusätzlich zugute, dass ein Kanzlei-Partner „vom Fach“ ist und lange Jahre selbst in der Vermögensverwaltungsbranche als Vermögensverwalter operativ tätig war – mit anderen Worten: Wir wissen, wovon wir reden!