Sie sind Aktionär eines deutschen börsennotierten Unternehmens? Möchten Sie sich beraten lassen, wie Sie Ihr gesetzlich verankertes Verwaltungs- und Vermögensrecht idealerweise ausüben sollen, etwa auf einer Hauptversammlung? Überlegen Sie, sich auf einer Hauptversammlung durch Dritte, etwa durch versierte Rechtsanwälte, vertreten zu lassen? Beabsichtigen Sie, Ihr Recht als (kritischer) Aktionär Ihrer Firma fachkundig einzusetzen, um Widersprüche oder Missstände in Ihrem Unternehmen aufzuklären, etwa in Form einer initiierten Sonderprüfung? Sollen Sie im Rahmen eines sog. „Squeeze-out“ aus Ihrer Firma gedrängt werden oder etwa im Rahmen eines von einer größeren dritten Firma mit Ihrem Unternehmen abgeschlossenen sog. Gewinn- und Beherrschungsvertrags? Meinen Sie, dass das Ihnen angebotene Entgelt als Abfindung für den Verlust Ihrer Aktionärseigenschaft zu gering ist?
Wir haben langjährige rechtliche und auch ganz praktische Erfahrungen gesammelt bei der Beantwortung dieser und benachbarter Arten von Fragestellungen.
Unsere Expertise ist anerkannt: So werden unsere Rechtsanwälte von deutschen Gerichten u.a. zu Leitern von Hauptversammlungen berufen, falls im Vorfeld Streit zwischen Aktionären und Geschäftsleitung besteht.