Dr. Späth & Partner prüfen Schadensersatzansprüche für VW-Aktionäre und VW-Autokäufer
Zahlreiche private und institutionelle VW-Aktionäre mussten durch den „VW-Abgasskandal“ erhebliche Verluste hinnehmen. Notierte die VW-Aktie vor Bekanntwerden des Skandals noch bei ca. 160,- €, war sie zwischenzeitlich auf unter 102,- € abgestürzt. Der Börsenwert der VW-Aktie war teilweise um einen zweistelligen Milliardenbetrag reduziert worden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „VW-Aktionäre sollten gute Chancen auf Schadensersatz gegen VW haben, da VW die Vorwürfe bereits zugegeben hat. Damit hat VW wesentliche Insiderinformationen pflichtwidrig unterlassen und einen Verstoß gegen das Wertpapierhandelsgesetz begangen.“
Insgesamt sollen weltweit wohl ca. 11 Mio. Fahrzeuge des VW-Konzerns betroffen sein.
Auch wurde inzwischen bekannt, dass wohl auch ca. 2,1 Millionen Autos der Marke Audi weltweit betroffen sein sollen.
„Auch diese Autokäufer können gegen den VW-Konzern vorgehen. Da die Käufer über eine zugesicherte Eigenschaft arglistig getäuscht wurden, kämen hier eine Minderung, aber auch eine vollständige Rückabwicklung des Kaufvertrages in Betracht, so Dr. Späth.
Betroffene VW-Aktionäre, aber auch Autokäufer, sollten also nicht länger warten, um Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte beraten Sie gerne.