Im Zusammenhang mit der sog. „Wirecard“-Affäre haben letzte Woche 160 Polizeibeamte und 12 Staatsanwälte 40 Büro- und Geschäftsräume von Beschuldigten durchsucht,

Ihnen wird vorgeworfen wird, mit Aktien wie Wirecard, Conergy, Petrohunter sowie Nascacell rechtswidrig Gewinne erzielt zu haben, z.B. durch Straftatbestände wie Marktmanipulation, Insiderhandel.

3 Beschuldigte kamen Medienberichten zufolge auch in Untersuchungshaft, so soll auch der ehemalige SdK-Vize Markus Straub Medienberichten zufolge unter den Inhaftierten sein sowie ein Münchner Vermögensverwalter, für alle Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.

Straub hatte vor ca. 2 Jahren negativ über die Wirecard-Aktie berichtet, woraufhin diese stark gefallen war, jedoch behauptet, dass die zugrunde liegende kritische Meldung richtig gewesen sei.

Medienberichten der letzten Tage zufolge sollen allein 2 Beschuldigte durch Spekulationen mit der Wirecard-Aktie rechtswidrig Gewinne in Höhe von ca. 6 Mio. € erzielt haben. Andererseits dürften zahlreiche Anleger im Gegenzug Verluste mit den steitgegenständlichen Aktien erlitten haben. Insgesamt sollen die Beschuldigten Medienberichten der letzten Tage zufolge rechtswidrig Gewinne in Höhe von mindestens 16,7 Mio. € erzielt haben.

„Sollten sich die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bestätigen, so könnten betroffenen Anlegern Schadensersatzansprüche gegen die Schädiger gem. § 826 BGB zustehen,“ so Rechtsanwalt Dr. Walter Späth.

Anleger, die mit Aktien von Wirecard, Nascacell oder Conergy Verluste erlitten haben, können sich an Rohde & Späth Rechtsanwälte wenden, Rechtsanwalt Dr. Walter Späth berät Sie gerne.