Über eine Woche nach den Hiobsbotschaften rund um die Razzien und Festnahmen im Zusammenhang mit der Berformance Group, bei der ca. 280 Beamte in mehreren Ländern im Einsatz gewesen sein sollen, fragen sich Anleger immer noch, wie es weiter geht, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen, die bereits zahlreiche Betroffene, die über die Berformance Group Geld angelegt hatten, vertreten:

Schon diversen Medienberichten zufolge (z.B. „Blick“, www.blick.ch vom 14.06.2024) soll es dabei Razzien in mehreren europäischen Ländern gegeben haben und auch diverse Personen verhaftet worden sein. Der Vorwurf ist der, dass die Gruppe Medienberichten zufolge Anleger um 109 Millionen Franken betrogen haben soll, indem sie Schein-Anlageprodukte in Kryptowährungen vermittelt haben soll.

Auch das Landeskriminalamt Thüringen hatte in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Erfurt und es Thüringer Landeskriminalamtes i.Z.m. Kapitalanlagebetrug bereits vom 12.06.2024 bestätigt, dass es Ermittlungen gegen Verantwortliche eines Kapitalanlagemodells- gemeint ist offensichtlich die Berformance Group- geben würde.

Die Berformance AG ist nach eigenen Angaben eine Vertriebsgesellschaft, die Produkte anderer Gesellschaften , so auch der Suxxess One GmbH – vermittelte.

Dabei teilte das LKA Thüringen in der gemeinsamen Pressemitteilung mit, dass den Beschuldigten zur Last gelegt werde, über Online-Vertrieb sowie bundesweit agierende Vertriebsmitarbeiter vermeintliche Anlageprodukte im Zusammenhang mit Kryptowährung, insbesondere der Verpachtung von Automaten zum Tausch in Kryptowährung, insbesondere der Verpachtung von Automaten zum Tausch von Kryptowährung, vermarktet zu haben. Dabei soll die „Tätergruppe>“ laut PM mit einer tatsächlich nicht zu erzielenden Rendite von 200 % in drei Jahren geworben haben. Es müsse davon ausgegangen werden, dass keine Anlage der Investitionen stattfand, sondern es sich um eine Betrugsmasche im großen Stile in Form eines sog. „Ponzi-Systems“ gehandelt habe und davon ausgegangen werden müsse, dass die Investitionen der Anleger bzw. Geschädigten zu eigenen Zwecken verbraucht worden seien.

Das resolute Vorgehen von Staatsanwaltschaft und Landeskriminalamt lässt darauf schließen, dass diese sich ihrer Sache relativ sicher sind, auch wenn natürlich bis zum Beweis des Gegenteils selbstverständlich die Unschuldsvermutung gilt, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte hinweisen.

Anleger und Mandanten von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB berichteten aber schon seit einigen Monaten von ausbleibenden Auszahlungen, die angeblich auch mit unterschiedlichen Angaben wie z.B. mit angeblichen Umstellungen im System erklärt wurden.

Auch wurde versucht, Anleger zu Vertragsänderungen zu drängen, nämlich dahin gehend, dass Suxxess One ab dem Zeitpunkt der neuen Vereinbarung nur einmal pro Jahr über die dem Kunden zustehenden Pachtüberschüsse abrechnen wollte.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB werden auch gefragt, wie es nun juristisch weiter geht, ob es zum Bespiel zu einer „Sammelklage“ kommen werde?

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB ist es jedoch das Beste, zunächst Ruhe zu bewahren und zu versuchen, alle außergerichtlich notwendigen Schritte einzuleiten, zumal gar nicht sicher ist, ob z.B. Suxxess One oder die Berformance Group noch liquide genug wären, um mögliche Auszahlungs-/Schadensersatzansprüche zu bedienen.

Gerade vor dem Hintergrund, dass es zu staatsamwaltschaftlichen Vermögenssicherungen gekommen sein soll, empfiehlt es sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB, hier zunächst außergerichtlich die Möglichkeiten zu prüfen und auszuschöpfen, ob hier im Rahmen der Vermögenssicherungen z.B. das Prioritätsprinzip zu beachten ist und z.B. im Rahmen der sog. „Rückgewinnungshilfe“ auf eventuell sicher gestellte Vermögenswerte zugreifen zu können.

Somit könnte ggf. später immer noch geprüft werden, ob gegen diverse Verantwortliche im Klagewege vorgegangen werden soll oder sonstige gerichtliche Maßnahmen wie Arrestverfahren etc. sinnvoll sein könnten.

Auch berichten diverse Anleger davon, dass die Anlage bei ihnen jahrelang reibungslos und mit hohen Auszahlungen „funktioniert“ habe.

Auch diese Anleger sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten vorsorglich außergerichtlich in „Stellung bringen“, denn widrigstenfalls könnte ihnen drohen, dass irgendwann ein Insolvenzverwalter ihre Auszahlungen anficht gem. §§ 129 ff. InsO.

Betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr fast 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und bereits betroffene Anleger der Berformance Group/Suxxess One GmbH vertreten.