Großer Erfolg für Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbH im Festgeldbetrugsfall NBI Investments Ltd.

Der angebliche Festgeldvermittler NBI Investments Ltd, angeblich ansässig in der Alfred-Herrhausen-Allee 3-5 in 65780 Eschborn, vermittelte angeblich Festgeldanlagen bei Banken in ganz Europa.

In Wirklichkeit handelte es sich bei NBI Investments mit angeblichem Sitz in Eschborn um Festgeldbetrug, bei NBI-Investments lediglich um eine „Briefkasten-„Firma, die einen Identitätsdiebstahl an einer tatsächlich existierenden Firma in Zypern begangen hatte, die angeblichen „Berater“ gaben sich mit falschem Namen aus und waren lediglich geschulte Telefonverkäufer, die Gelder wurden gar nicht angelegt, sondern nach Überweisung durch die Anleger gleich veruntreut.

Dr. Späth & Partner ist es nun gelungen, dass das Landgericht Hamburg mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 11.07.2024 die dortige Kontoinhaberin, ein Unternehmen aus Norddeutschland, zur Rückzahlung an den dortigen Kläger in Höhe des überwiesenen Betrages von 28.266 € nebst Zinsen verurteilt hatte.

Die dortige mit dem Urteil verurteilte Kontoinhaberin hatte behauptet, dass sie lediglich die Tätigkeit eines „Online-Money-Transfers“ ausgeübt habe, also ihr Konto zur Verfügung gestellt habe und lediglich Zahlungsdienstleistungen vermittele und dafür eine kleine Provision vom im Schnitt 3% erhalten würde und den Restbetrag weiter leiten würde und nicht in die Machenschaften der NBI involviert gewesen sei.

Das LG Hamburg verurteilte aber die Kontoinhaberin in seinem noch nicht rechtskräftigen Urteil auf Rückzahlung der überwiesenen 28.266 €, z.B. gem. § 812 I 1 BGB, ungerechtfertigte Bereicherung.

In einem weiteren Parallelfall des Betrugsfalls NBI Investments ist es Dr. Späth & Partner inzwischen gelungen, mit einer anderen Kontoinhaberin für einen anderen Kläger einen gerichtlich protokollierten Vergleich zu schließen, in dem die dortige beklagte Kontoinhaberin sich dazu verpflichtet, an den dortigen Kläger 50 % des überwiesenen Geldes zurück zu bezahlen.

Fazit: Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB freuen sich über diese Erfolge in Sachen Festgeldbetrugsfall NBI, die nach Ansicht von Dr. Späth & Partner erneut beweisen (auch in diversen anderen Festgeldbetrugsfällen konnten Dr. Späth & Partner schon Gelder sichern), dass eine Rechtsverfolgung in diversen Festgeldbetrugsfällen wie NBI, die nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner stark zugenommen haben (siehe z.B. Weltzins, Eurozins, Investfinans AB, van Tilburg Consultancy), auf jeden Fall sinnvoll ist.

Betroffene Festgeldbetrugsopfer wie z.B. von NBI Investments können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit fast 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.