Käufer von Immobilien der Project-Immobilien-Gruppe stehen vor stehen vor einer schwierigen Situation, nachdem sich die Insolvenzen inzwischen ausgeweitet haben und nun Stand 1. September 2023 bisher 56 von 118 Objektgesellschaften Insolvenzanträge gestellt haben.
So sollen unter anderem erhöhte Baupreise und die zwischenzeitlich stark gestiegenen Zinsen für die Insolvenzen bei der Project Immobiliengruppe verantwortlich sein.
Wohnungskäufer der Project-Immobilien-Gruppe, von Project Immobilien befinden sich auch ca. 20 Projekte in der Bauphase in Berlin und im Berliner Umland, sollten daher nach Ansicht der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
Zunächst müssen Anleger nach Ansicht von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, Immobilienökonom (ebs) von Dr. Späth & Partner „abwarten, wie es im vorläufigen Insolvenzverfahren weiter geht. Erst danach wird dann von Projekt zu Projekt entschieden, ob z.B. das reguläre Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Bauprojekt fertig gebaut wird. Problematisch ist dabei für Anleger, dass sie schon nach der Makler- und Bauträgerverordnung erhebliche Zahlungen nach Baufortschritt geleistet hatten, so schon in der Regel die ersten 30 Prozent des Kaufpreises nach Beginn der Bauarbeiten. Hier ist wichtig, dass Anleger im Auge behalten, ob und wann sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden können,“ und nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten schon im Vorfeld eine anwaltliche Beratung sinnvoll, um die erforderlichen Schritte zu gegebener Zeit rechtzeitig einzuleiten und keine wichtigen Fristen zu verpassen.
Auch andere Schritte können Käufer prüfen, so z.B. Widerruf, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag.
Der Vorteil wäre hier zwar, dass ggf. Zahlungen zurück gefordert werden könnten, allerdings sollten Käufer hier immer im jeweiligen Einzelfall prüfen, ob diese Schritte erforderlich und sinnvoll sind oder nicht sogar im jeweiligen Einzelfall erhebliche Nachteile bedeuten könnten.
Hier sollten Käufer immer berücksichtigen, dass sie in der Regel durch die Auflassungsvormerkung im Grundbuch schon gut geschützt sind und hier gilt es negative Auswirkungen zu vermeiden.
Auch, sofern weitere Zahlungen gefordert werden, z.B. zur Fertigstellung der Objekte, sollten Käufer immer prüfen, ob dies sinnvoll und zielführend ist.
Zwischenzeitlich machen Gerüchte die Runde, ob nicht das Land Berlin angegangen werden könnte, um den Schaden der Käufer zu begrenzen. Auch derartige Maßnahmen könnten und sollten auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden.
Betroffene Käufer und Investoren der Project Immobiliengruppe sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Immobilien-, Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.