Im Fallkomplex Prosavus konnten Dr. Späth & Partner, die zahlreiche Prosavus-Betroffene gegen die Rückforderung des Insolvenzverwalters vertreten, einen ersten gerichtlichen Erfolg erzielen:
Mit einem Urteil vom Mai 2018, wies das LG Görlitz die Klage des Insolvenzverwalters Frank-Rüdiger Scheffler gegen den dortigen Anleger wegen der Rückforderung von Ausschüttungen des Insolvenzverwalters gegen den Anleger, der von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB vertreten wurde, ab. Das Urteil des LG Görlitz ist noch nicht rechtskräftig, der Insolvenzverwalter kann noch z.B. Berufung dagegen einlegen.
Das LG Görlitz teilte mit, dass kein Anspruch des Insolvenzverwalters gegen den Anleger gem. §. 133 InsO bestehen würde, weil sich nicht feststellen ließe, dass der beklagte Anleger eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht der Schuldnerin bei den Auszahlungen gekannt hätte-
Auch liegt laut LG Görlitz kein Anspruch gem. § 134 InsO vor, da die Zinszahlungen dem Schuldner (und beklagten Anleger, Anm.), selbst, wenn man unterstellen würde, dass die Jahresabschlüsse der Schuldnerin zum 31.03.2010, 31.03.2011, 31.03.2012 und 31.03.2013 fehlerhaft sind und die Korrekturjahresabschlüsse zum 31.03.2010, zum 31.03.2011 und zum 31.03.2012 zum 31.03.2013 zutreffend ermittelt worden sind, nicht unentgeltlich zugewendet worden seien im Sinne von § 134 InsO.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner, der das positive Urteil erwirkt hat, hierzu: „Wir freuen uns über diesen großen Erfolg für unseren Mandanten, denn es stützt unsere Rechtsansicht, dass die Rückforderungen des Insolvenzverwalters nicht gerechtfertigt sind und es Sinn macht, wenn Anleger nicht ungeprüft die Forderungen des Insolvenzverwalters begleichen, sondern sich hiergegen zur Wehr setzen“.
Zahlreiche weitere Anleger im Fallkomplex Prosavus dürften in den nächsten Wochen und Monaten mit Klagen des Insolvenzverwalters wegen Rückforderungen von Ausschüttungen überzogen werden, denn in vielen Fällen hatte der Insolvenzverwalter zunächst Mahnbescheide beantragt oder in anderen Fällen hatten Anleger zunächst auf die Einrede der Verjährung verzichtet.
Anleger, die eine Klage des Insolvenzverwalters zugestellt erhalten, sollen darauf hingewiesen werden, dass hier kurze Fristen für eine Verteidigung laufen von in der Regel 2 Wochen, die unbedingt eingehalten werden müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Betroffene Prosavus-Anleger, die vom Insolvenzverwalter auf Rückzahlung in Anspruch genommen werden, sollten also umgehend handeln und einen versierten Anwalt zu Rate ziehen, Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB beraten Sie gerne.