Anleger, die über die Handelsplattform 4Finance Lux AG (www.four-finance-ag.com) mit angeblichem Sitz in der Sophienstraße 30 in 70178 Stuttgart Geld investiert hatten, sind inzwischen in großer Sorge, was mit ihrem überwiesenen Geld passiert ist, worauf die Kanzlei Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin hinweist, denn Anleger teilen inzwischen mit, das z.B. einzelne Verkaufstransaktionen Anfang November binnen 5-7 Tagen erfolgen sollten, sie aber seitdem nichts mehr von der 4finance Lux AG hören und diese auch unter der Stuttgarter Telefonnummer nicht mehr erreichbar sein soll.
Auch beim Konto, das auf den Namen des jeweiligen Anlegers lief, soll es inzwischen Fehlermeldungen geben wie z.B: „Four Finance AG Online-Depot – Fehler 500 – Internal Server Error“ und dieses teilweise nicht mehr erreichbar sein.
Dies sollten absolute Alarmzeichen für die Anleger sein und nach Ansicht von Dr. Späth & Partner sollten Anleger schnell handeln, um noch „zu retten, was zu retten ist, denn es wird immer klarer, dass Anleger einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind.
Schon die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIn) hatte mit Warn-Hinweis vom 21.10.2021 bereits folgendes mitgeteilt:
„4Finance Lux AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte
Die Bafin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar, dass die 4Finance Lux AG, angeblicher Sitz in der Sophienstraße 30, 70178 Stuttgart, keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt. …
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Von einer Betrugsmasche, bei der zwar der Kaufpreis für die am Telefon angebotenen Aktien entgegengenommen, die Wertpapiere aber nie geliefert werden, wird schon seit mehreren Jahren beispielsweise von Verbraucherschutzorganisationen gewarnt“.
Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner schlechte Nachrichten für die Anleger, die über die 4Finance Lux AG ihr Geld angelegt/Aktien gekauft haben, denn Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen im Inland benötigen eine Erlaubnis nach dem KWG.
Teilweise teilen Anleger auch mit, dass ihnen von den „Beratern“ mitgeteilt worden sei, dass sie mit den über die 4finance Lux AG erworbenen Aktien erhebliche Gewinne erzielt hätten, und diese zur Auszahlung bereit stehen würden, jedoch Voraussetzung sei, dass Anleger die angeblich fällige Kapitalertragssteuer nochmals vorab überweisen.
Dr. Späth & Partner warnen vor nochmaligen Überweisungen und absolute Eile ist daher geboten, um z.B. rechtliche Möglichkeiten prüfen wie z.B. umgehende Sicherungsmaßnahmen bei Banken oder Kontosperrungen, genauso, wie z.B.
Ansprüche gegen die Verantwortlichen, z.B. gem. § 826 BGB. Rechtsschutzversicherungen geben oftmals Kostenschutz und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei dieser für den Anleger.
Betroffene können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.