Das Thema Künstliche Intelligenz entwickelt sich immer mehr zum wirtschaftlichen Wachstumsmarkt, bei dem im Bereich Künstliche Intelligenz tätige Unternehmen und Start-ups aber auch die rechtlichen Rahmenbedingungen aufgrund des AI-Acts der EU verstärkt beachten müssen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB interessierte Unternehmen und Start-ups hinweisen.
So wird Schätzungen zufolge die Marktgröße im Künstliche-Intelligenz-Markt zwar etwa 279,70 Mrd. € im Jahr 2024 betragen, es wird aber erwartet, dass die Marktgröße eine jährliche Wachstumsrate (CAGR 2024-2030) von 15,89 % aufweist, was zu einem prognostizierten Marktvolumen von 677,70 Mrd. € im Jahr 2030 führen könnte (Quelle: Statista.com, zum Bereich Künstliche Intelligenz, abgerufen am 16.03.2024).
Die jährlichen Wachstumsraten im Bereich Künstliche Intelligenz sind somit sehr hoch, und umso wichtiger ist für im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätige Unternehmen und Start-ups, d.h., die KI-Lösungen implementieren oder anbieten wollen, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten, nachdem letzte Woche das EU-Parlament nun mehrheitlich für den AI-Act gestimmt hatte, d.h., das weltweit erste KI-Gesetz.
Zunächst ist für Unternehmen wichtig zu wissen, dass KI-Systeme danach in verschiedene Risikobereiche eingestuft werden sollen, und umso höhere Anforderungen gestellt werden, je risikoreicher und gefährlicher die KI-Systeme sind. Bestimmte KI-Systeme müssen demnach sehr strenge Anforderungen erfüllen, und bestimmte KI-Systeme, die zum Beispiel gegen Grundrechte verstoßen, wie zum Beispiel im Bereich “Social Scoring”, sollen ganz verboten werden.
Der AI-Act der EUO soll innerhalb von 2 Jahren vollständig umgesetzt sein, je nach Risikoklasse der zur Anwendung kommenden KI-Systeme sieht der AI-Act der EU dabei aber Übergangsfristen von 6-36 Monaten vor.
Im Bereich KI tätige Unternehmen und Start-ups sollten daher bereits jetzt die zukünftigen Anforderungen des AI-Acts auf ihr Geschäftsfeld überprüfen, was bedeutet, das eine technische und rechtliche Analyse des aktuellen Zustandes im Unternehmen zu den bereits bestehenden KI-Systemen vorgenommen werden sollte, d.h., Software, Algorithmen und alle KI-Systeme sollten auf ihre rechtliche und technische Relevanz überprüft werden.
Weiterhin sollte eine Einstufung in die diversen Risikokategorien hinsichtlich des AI-Acts der EU vorgenommen werden und auch überprüft werden, ob die Anforderungen hinsichtlich des AI-Acts erfüllt werden.
Besonderes Augenmerk sollte dabei laut Ansicht von Dr. Späth & Partner auf KI-Systeme mit hohem Risiko gesetzt werden, d.h., KI-Systeme, die Gefahren für die Gesundheit, Grundrechte oder die Sicherheit von Menschen bedeuten könnten. Bei diesen müssen Unternehmen, die derartige KI-Systeme verwenden, überprüfen, ob sie nicht aus dem Verkehr genommen werden müssen.
Weitere rechtliche Vorgaben wie die DSGVO oder die EU-Verordnung über Medizinprodukten (MDR) sind von involvierten Unternehmen im konkreten Einzelfall zu überprüfen und zu berücksichtigen.
Fazit: Unternehmen und Start-ups, die im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) aktiv sind, d.h., KI-Systeme verwenden/einsetzen oder im Bereich Künstliche Intelligenz tätig sind, müssen sich ganz aktuell mit den Auswirkungen des AI-Acts der EU auf ihr Unternehmen und Geschäftsfeld auseinander setzen, dem ersten KI-Gesetz weltweit.
Dabei sollten Unternehmen und Start-ups auch immer berücksichtigen, dass bei Nichteinhaltung der gesetzlichen Vorgaben empfindliche Strafen, teilweise gekoppelt an die Umsatzzahlen des Unternehmens, vorgesehen sind. Eine technische und rechtliche Überprüfung der KI-Systeme im Unternehmen ist damit sinnvoll und zielführend.
Im Bereich Künstliche Intelligenz (KI) tätige Unternehmen und Start-ups können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank-, Kapitalmarkt- und Wirtschaftsrecht tätig sind.