Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Aldenburg Partners & Co. Inc. mit angeblichem „Standort“ in Belgien und Schweden oder Norwegen, handelnd unter www.aldenburg-partners.com steht inzwischen leider fest, dass Anleger hier einem betrügerischen „Festgeld-„anbieter zum Opfer gefallen sind und eiligst handeln müssen, um die von Ihnen überwiesenen Gelder zu retten, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen! Andernfalls droht Anlegern der Totalverlust der von ihnen überwiesenen Gelder!Bei den Angaben von Aldenburg Partners selbst wie „sichere Festgeldkonten aus der EU mit 100% Einlagensicherung garantiert“, handelte es sich offensichtlich um einen „Bluff“, um Anleger zum Überweisen von Geldern zu bewegen. Der Anbieter ist auch nicht im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis.Schlimmer noch: Die BaFin (www.bafin.de) warnt mit Warnhinweis vom 19.07.2024 ausdrücklich vor Aldenburg Partners &Co. Inc. und teilte mit, dass die erforderliche BaFin-Erlaubnis nicht vorliegt.Die Website www.aldenburg-partners.com ist auch heute (14.04.2025) nicht mehr erreichbar, die Verantwortlichen des Briefkastenunternehmens offensichtlich schon „abgetaucht“.Zu dem Anbieter Aldenburg & Partners erfolgte inzwischen von Dr. Späth & Partner eine Nachfrage bei der angegebenen Empfängerbank, für den das „Festgeldkonto“ für den Anleger laufen sollte (SNS-Bank), hierbei ergab sich, dass aber kein Festgeldkonto für diesen bei der Bank existiert, sondern ein fremder Dritter der Kontoinhaber ist. Damit steht leider schwerer Betrug fest und, dass der Anbieter Aldenburg Partners & Co. Inc. nicht mal vor dem sog. „IBAN-Trick“ zurück schreckt!Das sind extrem schlechte Nachrichten für Anleger von Aldenburg Partners & Co. Inc., die damit eiligst handeln müssen, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern.Betroffene Anleger der Aldenburg Partners & Co. Inc. sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, wenn nicht umgehend gehandelt wird, drohen die überwiesenen Anlegergelder auf „Nimmerwiedersehen“ zu verschwinden.Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, ebenso wie gegen Kontoinhaber und Empfängerbanken.Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.Betroffene Anleger, die über Aldenburg Partners & Co. Inc., www.aldenburg-partners.com , ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.