Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“ AnlageRepublik, handelnd unter der Website anlagerepublik.de sind Anleger offensichtlich einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zwar bot AnlageRepublik unter www.anlagerepublik diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an und stellte sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln will, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.

Denn die BaFin warnt mit Warnhinweis vom 18.03.2025 vor AnlageRepublik und der website www.anlagerepublik.de

Die Bafin weist ausdrücklich auf einen Identitätsdiebstahl hin, weil die Website, entgegen den Angaben im Impressum, nicht von der Quade Finanzkontor GmbH, Melbeck, betrieben wird.

Heute (18.03.2025) ist die Website anlagerepublik.de nicht mehr erreichbar, was ebenfalls ein sehr schlechtes Zeichen ist.

Damit steht fest, dass Anleger hier einem unseriösen oder betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und sogar die konkrete Gefahr besteht, dass Anleger hier einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen sind und die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. „IBAN-Tricks“, wie diverse „Festgeldbetrugsfälle“ der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei „van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten.

Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen.

Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ bei AnlageRepublik, www.anlagerepublik.de angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.