Beim BHP Capital AB (www.bhpcapital.com) mit angeblicher Adresse unter anderem in Göteborg, Schweden müssen Anleger inzwischen befürchten, dass sie einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern, da diverse Anleger inzwischen davon berichten, dass sie zwar eine erste zugesagte Zinsrate erhalten haben, jedoch die Zinszahlungen, die für Dezember 2021 oder Januar 2022 zugesagt wurden, inzwischen ausgeblieben sind und bei der “Zweigstelle” in Schweden telefonisch oder per E-Mail inzwischen auch niemand mehr erreichbar sein soll.
Es bestehen somit inzwischen erhebliche Zweifel, ob die auf der Website von BHP Capital AB www.bhpcapital.com gemachten Angaben wie “Globale Präsenz …, über 100 Jahre kombinierte Erfahrung im Investment-Management .. mit weltweiten Standorten … internationale Projekte … Megatrends”, zutreffen oder nicht frei erfunden sind.
Ob BHP Capital AB über die erforderliche BaFin-Erlaubnis verfügt, ist dabei sehr zweifelhaft.
Bei angegebenen “Zweigstellen” z.B. in Schweden, Singapur, Australien oder Kanada ist fraglich, ob es sich um echte “Büros” handelt -so scheint sich bei der Adresse in Schweden ein reiner Büroserviceanbieter zu befinden, bei dem BHP Capital AB somit untergebracht sein könnte- oder ob sie überhaupt existieren.
Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB überprüfen lassen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder wirklich ordnungsgemäß angelegt wurden, diese wurden teilweise an Banken in Ungarn überwiesen, wobei fraglich ist, ob sie dort wirklich angelegt wurden.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner somit eiligst handeln, um zum Beispiel eine Sicherung der angelegten Gelder vorzunehmen oder aber, um im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe tätig werden zu können. Sollte es erforderlich sein, so sollten auch Schadensersatzansprüche geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen, aber auch gegen Kontoinhaber, Empfängerbanken, etc.
Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.
Betroffene Anleger, die bei BHP Capital AB ihr Geld angelegt haben und Probleme haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.