17.04.2018: Cannabis-Medizin-Import-Lizenz
Seit März 2017 können Ärzte ihren Patienten mit schweren Erkrankungen Medizinal-Cannabis auf Rezept verschreiben.
Der Bedarf für Medizinal-Cannabis in Deutschland (für den Freizeitkonsum ist Cannabis verboten) ist seitdem stark gestiegen, worauf die wirtschaftsrechtlich tätige Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweist:
Gab es vor der Gesetzesänderung ca. 1.000 Patienten, so gibt es gegenwärtig bereits ca. 15.000 – 30.000 Patienten in Deutschland.
Bereits in 1 – 2 Jahren könnte es in Deutschland bereits ca. 100.000 – 200.000 Patienten geben.
Dadurch steigt auch der Bedarf an Medizinal-Cannabis-Importen aus anderen Ländern nach Deutschland stark an, zumal das OLG Düsseldorf am 28.03.2018 das Vergabeverfahren für den Anbau von Medizinal-Cannabis in Deutschland ab 2019 zunächst gestoppt hat (Az.: VII-Verg 40/17).
Alleine im Zeitraum September 2017 bis März 2018 wurden ca. 13.000 kg Medizinal-Cannabis nach Deutschland importiert.
Diverse Länder wie Kanada, USA, Australien oder Israel stünden für den Import nach Deutschland bereit.
Jedoch sollten interessierte Firmen, die Medizinal-Cannabis importieren wollen, darauf hingewiesen werden, dass immer die rechtlichen Voraussetzungen beim Import von Medizinal-Cannabis berücksichtigt werden müssen, wie UN-Kaufrecht, internationales Privatrecht, Gerichtsstandsvereinbarungen, Schiedsvereinbarungen etc.
Außerdem müssen die betäubungsmittelrechtlichen und arzneimittelrechtlichen Vorschriften wie jeweilige Erlaubnispflicht, Sachkenntnis, Zertifikate, Einfuhr, Ausfuhr und Zolldienststellen berücksichtigt werden.
Weiter sind auch internationale Verträge wie das UN-Übereinkommen von 1961 über Suchtstoffe zu berücksichtigen.
Firmen aus Deutschland und dem Ausland, die im Bereich Medizinal-Cannabis-Import nach Deutschland tätig werden wollen, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden