Anbieter für Kapitalanlagen Clever Zins Deutschland, www.cleverzins.de, mit angeblichem Sitz in Frankfurt am Main besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind und absolute Eile für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar gibt www.cleverzins.de auf der Website vor, ein seriöser Finanzdienstleister zu sein und wirbt mit angeblichen Anlagen in diversen Kapitalanlagen wie Tages- und Festgeld, sogar sog. europaweiter Einlagensicherung bis 100.000 €, aber, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein, denn die Finanzaufsichtsbehörde BaFin warnt mit Datum vom 28.05.2024 vor Cleverzins.de und teilt mit, dass die unbekannten Betreiber der Website ohne Erlaubnis Bankgeschäfte betreiben würden.

Eine BaFin-Erlaubnis ist aber zwingend erforderlich, um Finanzdienstleistungen in Deutschland zu erbringen, dass der Anbieter diese nicht hat, ist als unseriös anzusehen.

Weiter wirbt Cleverzins.de mit angeblichen Auszeichnungen in Finanzdienstleistung von renommierten Partnern, bei denen sehr zweifelhaft ist, ob diese angeblichen Auszeichnungen an Cleverzins.de wirklich existieren.

Somit ist schon aufgrund der fehlenden BaFin-Erlaubnis fraglich, ob die Anlegergelder wirklich wie versprochen angelegt werden, diverse Festgeldbetrugsfälle der letzten Zeit wie Eurozins, Investfinans AB, Zinsguru, Weltzins, van Tilburg Consultancy, Sparpiloten sollten als Warnung gelten, dass im schlimmsten Fall die überwiesenen Gelder der Anleger nicht wie versprochen angelegt wurden, und den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Höchste Vorsicht ist schon aufgrund der fehlenden BaFin-Erlaubnis geboten, denn ein seriöser Anbieter hat es nicht nötig, ohne Erlaubnis zu arbeiten und sich zu „verstecken“, widrigstenfalls könnte hier der sog. IBAN-Trick ausgenutzt werden, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber mit der IBAN abgleichen müssen. Schlimmstenfalls könnte das überwiesene Geld somit vollständig verloren sein, falls unbefugte Dritte pflichtwidrig Zugriff auf das Empfängerkonto haben könnten und rechtswidrig Abverfügungen vornehmen könnten.

Anleger von CleverZins Deutschland, www.cleverzins.de sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der „Anlage“ könnte es zu spät sein.

Rückforderungsansprüche der Anleger bestehen z.B. gem. § 826 BGB und § 812 ff. BGB, alleine schon wegen der fehlenden BaFin-Erlaubnis, und sollten nach Ansicht von Dr. Späth geltend gemacht werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über Cleverr Zins Deutschland, www.cleverzins.de ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.