Für betroffene Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH“ spitzt sich die Situation zu: Das Amtsgericht Frankfurt am Main hatte mit Datum vom 04.03.2025 unter dem Az. 810 IN 212/25 D-77- das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet.

Damit besteht nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin akuter Handlungsbedarf für die Anleger der DR Deutsche Rücklagen GmbH, die teilweise Anleihen emittiert hatte und hohe Renditen versprochen hatte. Investiert hatten wohl auch diverse Eigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen, die sich nun ebenfalls fragen müssen, wie es mit ihrem Investment weiter geht.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger nicht nur prüfen, ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden, sobald dies möglich sein wird, sondern auch vor allem, eventuelle Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen geltend zu machen. Auch eine persönliche Haftung sonstiger Verantwortlicher könnte geprüft werden, z.B. gem. § 54 KWG.

Hierbei kommt die Prüfung der Haftung von verantwortlichen Prospektverantwortlichen und Hintermännern ebenso in Betracht wie die Einleitung strafrechtlicher Schritte gegen die Verantwortlichen durch das Stellen von Strafanzeigen.

Auch kann geprüft werden, ob nicht im jeweiligen Einzelfall auch Vermittler der Anlage haftbar gemacht werden können, da Vermittler immer eine anleger- und objektgerechte Beratung schulden und zum Schadensersatz verpflichtet sind, sofern die Beratung nicht diesen Vorgaben entsprach.

Betroffene Anleger, die von der vorläufigen Insolvenz der DR Deutsche Rücklagen GmbH betroffen sind, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Immobilien- sowie Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und seitdem zahlreiche Anleihe-Anleger bis zum Bundesgerichtshof erfolgreich vertreten hatten wie z.B. in den Fällen Wohnungsbaugesellschaft Leipzig West AG, DM Beteiligungen AG, First Real Estate GmbH, Deikon Hypothekenanleihen…