Beim Anbieter Eurozins (euro-zins.com), „Stockholms Berghantering AB“ aus Stockholm teilt die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mit Datum vom 02.07.2021 auf ihrer website www.bafin.de mit, dass sie gegen die Stockholms Berghantering AB ermitteln würde und die BaFin gem. § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG) klar stellt, dass die Stockholms Berghantering AB, Schweden, keine Erlaubnis nach dem KWB zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzen würde und das Unternehmen nicht der Aufsicht der BaFin unterliegen würde.
Weiter teilt die BaFin mit, dass davon auszugehen ist, dass es sich bei den (Festgeld-)Verträgen um Fälschungen handeln würde, die mit dem Logo entsprechender Banken Seriosität vermitteln sollen. Die BaFin rät in ihrer Mitteilung vom 02.07.2021 dringend von Zahlungen an die Gesellschaft ab.
Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg weitere schlechte Nachrichten für die Anleger, die über Eurozins (www.euro-zins.com) ihr Geld angelegt haben.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB betreuen bereits seit April Anleger, die über Eurozins Geld angelegt haben. Die Kunden sollen/sollten dabei die Gelder auf Konten von Banken in diversen Ländern überweisen, z.B. an eine Bank in Litauen, aber auch z.B. auf ein Konto an die Santander Bank in den USA. Kontoinhaber sind dabei jedoch nicht die Anleger selber, sondern andere Personen, die teilweise als “Treuhänder” ausgegeben werden.
Dabei besteht der klare Verdacht, dass die Gelder der Anleger nicht angelegt werden, sondern gleich abgehoben und im schlimmsten Fall veruntreut werden, in einem Fall wurde einem Anleger von der Bank in Litauen, an die das Geld überwiesen werden sollte, mitgeteilt, dass Betrug vorliegt und er sich an die Polizei wenden soll.
Anleger, die über Eurozins ihr Geld angelegt haben, sollten somit nach Ansicht von Dr. Späth & Partner dringend prüfen lassen, ob sie die angelegten Gelder noch “sichern” können, bevor diese abgehoben werden. Hierbei sollten umgehende Sicherungsmaßnahmen sowohl bei den einzahlenden Banken, also auch bei den Empfängerbanken im Ausland erfolgen, um nach Möglichkeit einen drohenden Totalverlust zu vermeiden.
Außerdem sollten Anleger nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten prüfen lassen, ob eventuell Personen oder Banken für den drohenden Verlust haftbar gemacht werden können wie z.B. eventuelle Hintermänner, aber auch angebliche “Treuhänder” oder Banken, die Konten für die Täter eröffnet haben.
Bei einer Bank konnten wohl nach Recherchen von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten noch Gelder sicher gestellt werden, hier könnte versucht werden, im Rahmen der sog. Rückgewinnungshilfe auf diese zuzugreifen.
Für Anleger, die rechtsschutzversichert sind, kann auch gerne geprüft werden, ob die RS-Versicherung die Kosten übernimmt, oftmals übernehmen Rechtsschutzversicherungen die Kosten für das außergerichtliche und gerichtliche Verfahren.
Anleger, die über Eurozins (euro-zins.com) aus Stockholm ihr Geld angelegt haben, sollten unbedingt umgehend handeln und, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 18 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.