Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“ Festgeld724, handelnd unter der website festgeld724.de sind Anleger offensichtlich einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, um überwiesene Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar bot Festgeld724 unter www.festgeld724.de diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an und stellte sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln wollte, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die BaFin warnt mit Warnhinweis vom 21.03.2025 vor der Website www.festgeld724.de, und davor, dass die unbekannten Betreiber ohne Erlaubnis Finanz- und Wertpapierdienstleistungen anbieten würden.
Schlimmer noch: Die BaFin weist ausdrücklich auf einen Identitätsdiebstahl hin, weil die Angebote, entgegen der Angaben im Impressum, nicht von der Alpen Privatbank AG mit Sitz in Riezlern, Österreich, oder deren deutschen Zweigniederlassungen in Stuttgart bzw. Düsseldorf stammen würden.
Damit steht fest, dass Betrug vorliegt, der Anbieter nicht einmal vor einem Identitätsdiebstahl zurück schreckt, und Anleger hier einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und sogar die konkrete Gefahr besteht, dass Anleger hier einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen sind und die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. „IBAN-Tricks“, wie diverse „Festgeldbetrugsfälle“ der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei „van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten, denn wer heute die Websiter festgeld724.de aufruft, sieht, dass diese gar nicht mehr erreichbar ist, sondern es erscheint lediglich eine Meldung: „Domain suspended or not configured“
Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, schnellstmöglich ihr Geld zurück zu holen, bevor es von Unbefugten durch den „IBAN-Trick“ veruntreut werden könnte.
Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ bei Fetgeld 724, www.festgeld724.de angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.