Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Fischer & Partner Ltd. (www.fischer-group-consulting.de/com) mit angeblicher Geschäftsadresse in Dagenham, Vereinigtes Königreich und angeblicher Niederlassung in Göteborg, Schweden, mehren sich die Anzeichen, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter auf „den Leim“ gegangen sind und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern.

Eile könnte geboten sein, um eventuelle Abverfügungen von Empfängerkonten, die oftmals im Ausland sind, zu vermeiden!

Negativ für Anleger war schon, dass die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin bereits mit Datum vom 22.11.2022 ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt hatte, dass die „Fischer & Partner Ltd.“, Betreiberin der Website „fischer-group-consulting.com oder .de“ keine Erlaubnis nach § 32 KWG oder § 15 Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hatte.

Denn Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen im Inland benötigen, worauf auch die BaFin in ihrem Warnhinweis hinwies, eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG, die nicht vorlag/vorliegt.

Sehr negativ ist inzwischen auch zu bewerten, dass die Website von Fischer & Partner Ltd. www.fischer-group-consulting.de gegenwärtig nicht mehr erreichbar ist und bei Aufruf der Website www.fischer-group-consulting.com sogar angezeigt wird „Ihre Verbindung ist nicht privat. Angreifer versuchen möglicherweise Ihre Informationen von www.fischer-group-consulting.com zu stehlen.“

Das lässt leider keinen seriösen Anbieter vermuten.

Anleger bei Fischer & Partner Ltd. berichten auch inzwischen davon, dass die „Berater“ von Fischer & Partner Ltd. inzwischen teilweise nicht mehr erreichbar sein sollen. An der angegebenen Adresse für die angebliche Niederlassung „Odinsgatan 13 in 411 03 Göteborg“ befand sich ohnehin nur der Office-Service-Anbieter Regus, so dass fraglich ist, ob es sich um mehr als eine Büroservice- bzw. „Briefkasten“-adresse handelte.

Sehr negativ ist auch zu bewerten, dass Anleger auf Anraten der „Berater“ von Fischer & Partner teilweise hohe Geldbeträge ins Ausland überwiesen haben, wie recherchiert werden konnte teilweise auf Bankkonten in der Slowakei, dort aber gar nicht die Empfängerbank oder der jeweilige Anleger Kontoinhaber sind, sondern völlig fremde Kontoinhaber. Der Willkür sind hierbei leider Tür und Tor geöffnet, denn diese fremden Kontoinhaber könnten somit völlig frei über die überwiesenen Gelder verfügen, wobei zweifelhaft ist, ob die Gelder von den Kontoinhabern wirklich angelegt werden/wurden.

Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten sollten betroffene Anleger umgehend handeln, um z.B. Kontensicherungsmaßnahmen einzuleiten, damit die überwiesenen Anlegergelder nicht weiter überwiesen/abgehoben werden können, außerdem sollten weitere Schritte wie z.B mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen, Kontoinhaber oder auch Empfängerbanken geprüft werden., z.B. gem. § 826 BGB.

Rechtsschutzversicherungen übernehmen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen, auch ein vereinbarter „Kapitalanlageausschluss“ greift oftmals nicht und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.

Betroffene Anleger, die bei „Fischer & Partner Ltd“, www.fischer-group-consulting.com/de, Geld angelegt und überwiesen haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.