Fuerstkontor/Euro Gic Investing
Bei den Anbietern für Kapitalanlagen Fuerstkontor aus Karlsruhe und Euro Gic Investing aus München müssen Anleger inzwischen befürchten, dass sie einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind und sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mit Sitz in Berlin und Hamburg umgehend rechtliche Schritte einleiten, um ihr angelegtes Geld zu sichern.
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte mit Datum vom 02.03.2022 ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt, dass sie wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte ermitteln würde, die Fuerstkontor bzw. Euro Gic Investing würden Verbraucherinnen und Verbrauchern Anlagegeschäfte anbieten, und hierbei vorgeblich ein Festgeldkonto bei der Commerzbank AG München eingerichtet werden, die einzuzahlenden Gelder zunächst auf ein Konto der Euro Gic Investing einzubezahlen sein. Die BaFin teilt weiter mit, dass tatsächlich keine Anlage der Gelder feststellbar sein soll und die Fuerstkontor und die Euro Gic Investing keine Erlaubnis nach § 32 KWG zum Betreiben von Bankgeschäften haben sollen.
Weiter weist die BaFin darauf hin, dass das Angebot nicht der Fürst Fugger Privatbank AG zuzurechnen sei, es handele sich hierbei um einen Identitätsdiebstahl durch unbekannte Täter.
Nach Ansicht von Dr. Späth & Partner RAe sind dies schlechte Nachrichten für die Anleger von Fuerstkontor/Euro Gic Investing, die daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB umgehend überprüfen lassen, ob die von ihnen überwiesenen Gelder wirklich ordnungsgemäß bei den Banken angelegt wurden, wie behauptet.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner somit eiligst handeln, um zum Beispiel eine Sicherung der angelegten Gelder vorzunehmen oder aber, um im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe tätig werden zu können. Sollte es erforderlich sein, so sollten auch Schadensersatzansprüche geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen, aber auch gegen Kontoinhaber, Empfängerbanken, etc.
Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.
Betroffene Anleger, die bei Fuerstkonto oder Euro Gic Investing ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.