Bei der Goethe & Graf AG mit angeblichem Sitz „Alterarkanden, Neuer Wall 6, 20354 Hamburg“ mehren sich die Merkwürdigkeiten und Anleger stellen sich die Frage, was sie tun können, um die von ihnen angewiesenen Gelder zu sichern, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die bereits diverse Goethe & Graf-Anleger vertritt, hinweist.

So hatte die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bereits mit Warnhinweis vom 20.09.2021 unter der Überschrift „Goethe & Graf AG: BaFin ermittelt wegen des Betreibens erlaubnispflichtiger Geschäfte“ mitgeteilt, dass die Goethe & Graf AG mit dem angeblichen obigen Sitz Neuer Wall 6 in 20354 Hamburg keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen besitzt und das Unternehmen nicht von der BaFin beaufsichtigt würde. Weiter teilte die BaFin mit, dass entgegen eigenen Angaben auf ihrer Internetseite www.goethe-graf-ag.com die Goethe & Graf AG nicht im Handelsregister eingetragen ist, sie unaufgeforderten telefonischen Kontakt zu Verbrauchern aufnehmen würde, um ihnen Festgeldanlagen, Produkte zur Vermögensvorsorge, Aktien- und Kapitalanlagen sowie Sachwertanlagen anzubieten.

Das sind schlechte Nachrichten für die Anleger, denn bei einem Anbieter, der es offensichtlich nicht einmal für nötig hält, die erforderliche Erlaubnis für das Betreiben von Bankgeschäften zu erlangen, stellt sich die Frage, ob die Anlegergelder ordnungsgemäß angelegt werden oder der Anbieter dies überhaupt vor hat.

Es stellt sich die Frage, ob die vollmundigen Angaben auf der Website der Goethe & Graf AG wie z.B. die, dass es sich bei der Goethe & Graf AG um einen internationalen Vermögensverwalter handeln soll, angeblich schon 1993 gegründet,  wirklich stimmen  und ob es sich bei der angegebenen Geschäftsadresse der Goethe & Graf AG in Hamburg um mehr als eine Büroservice-Adresse handelt.

Es gibt weitere erhebliche Ungereimtheiten, wie Dr. Späth & Partner ermitteln konnten:

Die Anleger sollen ihr Geld z.B. für „Festgeldanlagen“ oder den „Kauf vorbörslicher Aktien“ überweisen, oftmals auf Bankkonten bei Banken in den Niederlanden. Dabei sind aber Kontoinhaber gar nicht die jeweiligen Anleger, sondern andere Kontoinhaber, z.B. neu gegründete Firmen.

Hier ist leider fraglich, ob die Anlegergelder wirklich ordnungsgemäß verwaltet werden, widrigstenfalls könnten die Kontoinhaber die Gelder abheben, weil der Anleger nicht der Verfügungsberechtigte ist.

Inzwischen werden auch Anleger nochmals telefonisch kontaktiert und ihnen mitgeteilt, dass Gewinne angefallen sein sollen und diese den Anlegern ausbezahlt werden sollen, aber erst weitere Beträge für Steuern etc. überwiesen werden sollen.

Das ganze Geschäftsgebahren der Goethe & Graf AG ist höchst unseriös und Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um z.B. zu überprüfen, ob ihr Geld ordnungsgemäß angelegt wurde. Den Angaben der Telefonverkäufer ist dabei nicht unbedingt Glauben zu schenken. Eile könnte geboten sein um z.B. noch rechtzeitig ein erforderliches „Einfrieren“ von Geldern auf Konten zu erreichen. Auch eventuelle Schadensersatzansprüche gegen Verantwortliche können bei Bedarf geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, genauso, wie geprüft werden kann, ob z.B. Banken die Geldwäschevorschriften etc. eingehalten haben.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Kanzleien wie Dr. Späth & Partner gerne eine kostenlose Anfrage an die Rechtsschutzversicherung des Anlegers stellen und diverse Rechtsschutzversicherungen haben inzwischen Kostenschutz für ein außergerichtliches Vorgehen bestätigt.

Betroffene Anleger der Goethe & Graf AG können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 19 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.