Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen „Hansaspar“ aus Hamburg (www.hansaspar.de), müssen Anleger inzwischen befürchten, dass sie einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen sind und sie schnell handeln müssen, um ihre überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen.
Anleger schildern inzwischen, dass sie immer wieder Anrufe von angeblichen Mitarbeitern von HansaSpar erhielten und ihnen hierbei z.B. „Festgeld-„Angebote für 6 Monate gemacht wurden. Die Anlage sollte teilweise bei einer niederländischen Bank angelegt werden, die auch der europäischen Einlagensicherung unterliegen sollte.
Mittlerweile jedoch teilen Anleger mit, dass die Mitarbeiter von Hansaspar nicht mehr erreichbar sein sollten und auch die website www.hansaspar.de nicht mehr erreichbar, sein soll.
Inzwischen gibt es klare Hinweise dafür, dass bei Hansaspar falsche Angaben gegenüber den Anlegern gemacht wurden, denn so steht z.B. in einer Annahmebestätigung vonn Hansa Spar „Check 24 Vergleichsportal GmbH“ oder auch: „Hansa Spar ist ein Produkt der Check 24“.
Mit Check 24 hat Hansa Spar jedoch offensichtlich überhaupt nichts zu tun, was bei Anlegern schon die Alarmglocken läuten lassen sollte.
Die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin hatte auch mit Datum vom 22.09.2022 ausdrücklich einen Warnhinweis erlassen und mitgeteilt, dass die „Hansaspar“ keine Erlaubnis nach dem KWG oder dem Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG) zum Erbringen von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen hat.
Weiter weist die BaFin darauf hin, dass Anbieter von Finanz- oder Wertpapierdienstleistungen im Inland eine Erlaubnis nach dem KWG oder dem WpIG benötigen würden, die nicht vorliegen würde.
Zwar haben Anleger bei Hansa Spar teilweise sich selber als Kontoinhaber bei z.B. der Empfängerbank
in den Niederlanden angegeben, ob die Anleger jedoch wirklich Kontoinhaber sind, ist höchst zweifelhaft, denn seit einer Rechtsprechungsänderung gleichen Banken nicht mehr die IBAN mit dem Kontoinhaber ab.
Anleger sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner somit eiligst handeln, um zum Beispiel eine Sicherung der angelegten Gelder vorzunehmen oder aber, um im Wege der sog. Rückgewinnungshilfe tätig werden zu können. Sollte es erforderlich sein, so sollten auch Schadensersatzansprüche geprüft und durchgesetzt werden, z.B. gemäß § 826 BGB gegen die verantwortlichen Personen, aber auch gegen Kontoinhaber, Empfängerbanken, etc.
Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner stellen auch gerne für die Anlegerin/den Anleger eine kostenlose Anfrage bei der Versicherung.
Betroffene Anleger, die bei „HansaSpar“, www.hansaspar.de ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten umgehend tätig werden und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.