Das Thema Wachstumsfinanzierung über die Blockchain zum Beispiel durch Initial Coin Offerings und Security Token Offerings ist im Jahr 2025 für Initiatoren und Start-ups nach Beobachtung von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten mbB mit Sitz in Berlin, die seit dem Jahr 2019 interessierte Unternehmen und Start-ups im Kryptomarkt beraten, immer interessanter.
Gründe sind die deutliche Erholung des Kryptomarktes (so hatte der Bitcoin zwischenzeitlich an der Grenze von 100.000 €/Dollar „angekratzt“), regulatorische Änderungen und zu erwartende Vereinfachungen und auch die zwischenzeitlich immer stärkere internationale Akzeptanz von Kryptowährungen.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wollen interessierte Marktteilnehmer, die einen ICO/STO oder ein sonstiges Kryptoprojekt „launchen“ wollen, darauf hinweisen, dass jedoch auch 2025 zahlreiche rechtliche Rahmenbedingungen einzuhalten sind z.B. bei der Durchführung eines Initial Coin Offerings/ Security Token Offerings:
Zunächst sollte von interessierten Unternehmen oder Start-ups, die ein Kryptoprojekt durchführen wollen, nach Ansicht von Dr. Späth & Partner die richtige Einstufung der Token vorgenommen werden und hier z.B. geprüft werden, ob es sich um einen Payment Token, einen wertreferenzierten Token, einen Utility Token, einen Non-fungible Token oder einen Security Token oder sonstige elektronische Wertpapiere/Kryptowertpapiere handelt.
Schon anhand der Einordnung der Token z.B. in Utility Token oder Security Token lässt sich z.B. klarer einordnen, ob ein Intitial Coin Offering oder z.B. ein Securiy Token Offering durchzuführen ist.
Hiernach bestimmen sich z.B. auch die Erlaubnis- und Prospektpflichten, oder auch die Frage, ob ein umfangreicher Verkaufsprospekt erforderlich ist oder z.B. ein kleineres White Paper, das in der Regel einen deutlich geringeren Umfang aufweist.
Auch sollten interessierte Unternehmen prüfen, ob z.B. die MICA/MICAR-Regelungen, die teilweise schon im Jahr 2024 in Kraft getreten war und weitere Teile 2025 in Kraft treten/getreten sind, für das Krypto-Projekt beachtet werden müssen.
Für reine Whitepaper besteht dabei für Emittenten, die ein Kryptoprojekt wie einen ICO durchführen wollen, der Vorteil, dass diese von der zuständigen Behörde nicht genehmigt werden müssen (Art. 7 Abs. 1 MICA), sondern lediglich eine Notifizierung der zuständigen Behörde spätestens 20 Arbeitstage vor Veröffentlich des Whitepapers erforderlich ist (Art. 7 Abs. 2 MICA).
Auch das sog. EU-Passporting sollte von interessierten Emittenten und Start-ups im Auge behalten werden (siehe Arg. 15 Abs. 5 MICA) und damit die Möglichkeit des europaweiten Vertriebs z.B. der Token.
Bei der Durchführung von Initial Coin Offerings oder auch Security Token Offerings sollten/müssen Initiatoren aber auch, was im Einzelfall geprüft werden muss, die Vorschriften z.B. des Geldwäschegesetzes beachten und auch z.B. das sog. Know Your Customer-Prinzip.
Fazit:
Der Kryptomarkt ist in den letzten Monaten wieder deutlich in Fahrt gekommen und somit dürfte im Jahr 2025 ein Comeback alternativer Finanzierungsmöglichkeiten über die Blockchain wie durch ICO oder STO etc. bevor stehen. Betroffene Marktteilnehmer und Emittenten und Kryptoakteure, Unternehmen und Start-ups sind aber gut beraten, sich rechtlich abzusichern, auch weil durch neue rechtliche Regelungen neue Herausforderungen bestehen und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit mehr als 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind und gerne bei allen Fragen im „Kryptobereich“, also z.B. zu Initial Coin Offering, Security Token Offering, zur MICA-Verordnung, etc. beraten.