Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“ KleverZins, angeblich ansässig in der Steinsdorfstraße 20 in 80538 München und handelnd unter der Website www.kleverzins.de sind Anleger offensichtlich einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.
Zwar bietet KleverZins unter der Website www.kleverzins.de diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an und wirbt mit „Machen Sie mehr aus Ihrem Geld für 2025“ und stellt sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln will, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.
Denn die BaFin warnt mit Warnhinweis vom 27.02.2025 vor der Website www.kleverzins.de und teilt mit, dass kleverzins.de ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben würde. Schlimmer noch: Die BaFin teilt weiter in ihrem Warnhinweis mit, dass die Angebote nicht von der 2K Capital GmbH mit Sitz in München stammen würden, welche in keiner Verbindugn zu der Website stehen soll. Es handelt sich laut BaFin um einen „Identitätsmissbrauch“.
Damit steht fest, dass Anleger hier einem betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen sind, der nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schreckt und somit die konkrete Gefahr besteht, dass Anleger hier einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen sind und die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. „IBAN-Tricks“, wie diverse „Festgeldbetrugsfälle“ der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei „van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten.
Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen.
Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ über KleverZins, www.kleverzins.de angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.