Beim Anbieter für Kapitalanlagen wie z.B. „Festgeld-“ oder „Tagesgeldanlagen“ Lindenroyal AG (www.lindenroyal-ag.com) mit angeblicher Geschäftsadresse am Kurfürstendamm 14 in 10719 Berlin müssen Anleger inzwischen befürchten, einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen zu sein und dass konkrete Gefahr für die Anlegergelder besteht, worauf die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB hinweist.

So weist die deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin (www.bafin.de) in einem Warnhinweise vom 17.08. darauf hin, dass sie der Lindenroyal AG keine Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz (KWG) zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland erteilt hat. Schlimmer noch: Die BaFin weist darauf hin, dass die Lindenroyal AG im Kontakt mit Kundinnen und Kunden wahrheitswidrig und missbräuchlich die Identität eines Vorstandsmitgliedes einer beaufsichtigten deutschen Versicherungsgruppe verwenden würde.

Das sind nach Ansicht von Dr. Späth & Partner äußerst beunruhigende Informationen für Anleger, die über Lindenroyal-AG ihr Geld angelegt haben.

Zwar finden sich auf der Website von Lindenroyal-ag.com nicht nur viele Rechtschreibfehler, sondern auch Angaben, dass man mit 74 Partnerbanken und 13 Partnerländern und 142 internationalen Partnern zusammen arbeiten würde.

Ob diese Angaben jedoch zutreffen, ist leider aufgrund der Angaben der BaFin höchst fraglich, ob es sich bei der angegebenen Adresse Kurfürstendamm 14 in Berlin um mehr als eine Büroservice-Adresse der Lindenroyal AG handelt, ist fraglich.

Anleger seien darauf hingewiesen, dass den Angaben der oftmals geschickten Telefonverkäufer teilweise nicht zu trauen ist.

Schlimmstenfalls müssen die Anleger der Lindenroyal AG der Lindenroyal AG befürchten, dass die von ihnen überwiesenen Gelder gar nicht bei den Empfängerbanken angelegt werden, sondern widrigstenfalls gleich von den dortigen Kontoinhabern abgehoben und veruntreut werden könnten, wie diverse Betrugsfälle der letzten Zeit mit angeblichen Festgeldanlagen von Anbietern, die ebenfalls nicht über die erforderliche Erlaubnis verfügten, wie Eurozins, Weltzins.de, Investfinans AB, zeigen.

Anleger sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner umgehend handeln und überprüfen, ob ihre überwiesenen Gelder bei den Empfängerbanken ordnungsgemäß angelegt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, so kommen Schadensersatzansprüche z.B. gegen die Verantwortlichen gem. § 826 BGB, auch die Kontoinhaber z.B. gem. § 812 BGB, in Betracht, die umgehend durchgesetzt werden sollten.

Rechtsschutzversicherte Anleger seien darauf hingewiesen, dass Rechtsschutzversicherungen oftmals die Kosten für ein Vorgehen übernehmen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner auch gerne eine kostenlose Anfrage für den Anleger stellen.

Anleger, die über die Lindenroyal AG (www.lindenroyal-ag.com) Geld angelegt haben, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit 2002, und somit seit fast 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.