In Sachen Lkw-Kartell haben betroffene Lkw-Speditionen und Kommunen, die im Jahr 2018 noch nichts zur Schadensregulierung unternommen hatten, auch im Jahr 2019 oftmals noch Chancen, um ihren Schaden ersetzt zu erhalten, worauf die Kanzlei Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin und Hamburg betroffene Speditionen und Kommunen hinweist.
Die Kanzlei Dr. Späth & Partner hatte in den Jahren 2017 und 2018 bereits diverse Klagen für vom Lkw-Kartell betroffene Kommunen und Speditionen mit Gesamt-Streitwerten im zweistelligen Millionenbereich vor deutschen Gerichten eingereicht und wird voraussichtlich im Jahr 2019 weitere Klagen mit Streitwerten im 2-stelligen Millionenbereich für Lkw-Kartell-Betroffene vor deutschen Gerichten einreichen.
Viele Speditionen dürften jedoch noch gewartet haben und haben noch nichts zur Schadensregulierung unternommen:
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Für Betroffene, die noch nichts unternommen haben, ist meiner Meinung nach jetzt der richtige Zeitpunkt, um Klagen einzureichen, denn oftmals ist noch keine Verjährung eingetreten und erste positive Grundurteile geben betroffenen Speditionen und Kommunen eindeutig Auftrieb“.
So hatte schon das Landgericht Hannover vor einiger Zeit in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil mit dem Az. 18 O 8/17 der dortigen klagenden Kommune dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen.
Aktuell auch das Landgericht Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil vom 11.02.2019 gegen einen Kartellanten mit dem AZ. 45 O 4/17, in dem einem Lkw-Käufer dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen wurde:
Geschädigte, die noch nichts unternommen haben, sollten also nicht zögern, um jetzt endlich ihre eventuellen Schadensersatzansprüche selber oder mithilfe eines Prozessfinanzierers geltend zu machen, sie können dabei von den bisher ergangenen positiven Grundurteilen und gerichtlichen Hinweisen aus bisherigen Gerichtsverfahren profitieren, auch die Kanzlei Dr. Späth & Partner hat demnächst für die ersten Fälle die ersten Verhandlungstermine vor Gerichten wie Stuttgart und München.
Geschädigte können dabei oftmals auf die Hilfe eines Prozessfinanzierers zurückgreifen, der oftmals alle Kosten übernimmt.
Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten z. B. mit 2 Prozessfinanzierern zusammen, die ab ca. 50 gekauften Lkw alle Kosten übernehmen, d. h., vor allem auch alle Gutachterkosten.
In diversen Fällen gibt es für Betroffene sogar die Möglichkeit, ihre Forderungen aus dem Lkw-Kartell für von ihnen gekaufte Lkw an institutionelle Investoren zu verkaufen, hierfür wird zwar in der Regel nur ein Bruchteil des möglichen Schadens bezahlt, allerdings oftmals umgehend, gerade für Speditionen, die Liquidität benötigen, oftmals eine sehr hilfreiche Option.
Wann Verjährung eintritt, muss zwar immer im Einzelfall geprüft werden, die Kanzlei Dr. Späth & Partner z. B. vertritt aber noch geschädigte Lkw-Käufer, die in den Jahren 2004 und später, also bis 2011 oder gar 2012, noch Lkw erworben haben. In vielen Fällen ist daher noch keine Verjährung eingetreten und es kommt noch besser: Diverse Gutachter kommen, wie sich inzwischen herausstellt, zu dem Ergebnis, dass Käufern auch im sog. Nachkartellzeitraum nach 2011–2012, oder sogar 2013 und später noch Schäden bei Lkw-Käufen aus diesem Zeitraum entstanden sein könnten.
Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells, also auch Betroffene, die Lkw der Kartellanten erworben oder geleast haben, sollten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn eine eventuell drohende Verjährung ist immer im jeweiligen Einzelfall zu berücksichtigen.
Betroffene Lkw-Käufer oder Leasingnehmer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.