Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen“ Reichberg Finanz & Handels AG, angeblich ansässig in Zürich/Schweiz und Berlin, handelnd unter der website reichbergag.com sind Anleger offensichtlich einem unseriösen oder gar betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zwar bietet die Reichberg Finanz und Handels AG unter www.reichbergag.com diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ an und wirbt mit „Vermögensaufbau für eine erfolgreiche Zukunft.““ und stellt sich als seriöser Finanzdienstleister vor, der Festgelder sogar z.B. mit Einlagensicherung vermitteln will, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.

Denn die BaFin warnt mit Warnhinweis vom 14.03.2025 vor der Website www.reichbergag.com und teilt mit, dass die Reichberg Finanz & Handels AG ohne Erlaubnis Bankgeschäfte und Finanzdienstleistungen betreiben würde, konkret die Vermittlung von Fest- und Tagesgeldanlagen und ETFs anbieten würde.

Damit steht fest, dass Anleger hier einem unseriösen Anbieter zum Opfer gefallen sind, und somit auch die konkrete Gefahr besteht, dass Anleger hier einem „Festgeldbetrug“ zum Opfer gefallen sind und die Gelder nicht wie versprochen angelegt wurden aufgrund des sog. „IBAN-Tricks“, wie diverse „Festgeldbetrugsfälle“ der letzten Zeit zeigen wie z.B. bei „van Tilburg Consultancy, Zinsguru, Eurozins, Zinsexperte, Zinsfokus etc.), eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um die überwiesenen Anlegergelder zu retten.

Schadensersatzansprüche können geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen.

Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ über die Reichberg Finanz & Handels AG, www.reichbergag.com angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.