Kunden von Swissquote werden zur Zeit von Swissquote aufgefordert, den Ausgleich von Negativ-Salden vorzunehmen, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin, die seit dem Jahr 2015 mehrere hundert Betroffene z.B. gegen die Saxobank, aber auch Swissquote, vertraten, hinweisen.
Hintergrund ist der, dass die Schweizerische Nationalbank (SNB) am 15. Januar 2015 beschlossen hatte, den Mindestkurs von 1,20 CFH für 1 EUR aufzugeben, was zur Folge hatte, dass die Positionen, die Kunden auch auf dem Konto bei Swissquote hielten, ganz oder teilweise aufgelöst wurden, wodurch ein Sollsaldo bei Kunden von entstand.
Swissquote beruft sich nun in den Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten vorliegenden Aufforderungsschreiben vom Januar 2024 auf einige Gerichtsverfahren gegen eine kleine Anzahl von Kundinnen und Kunden, von denen laut Swissquote zwei vom höchsten Gericht der Schweiz, dem Bundesgericht, in den beiden Urteilen aus den Jahren 2021 und 2022 zu Gunsten von Swissquote entschieden wurden.
Swissquote teilt nun weiter mit, dass es im Vertrauen auf die Gültigkeit der Forderung daher beschlossen hat, andere Kunden in der Schweiz und im Ausland aufzufordern, die negativen Kontostände auf ihren Konten zu begleichen.
Für Kunden ist es teilweise ein Schock, dass sie Jahre später, nachdem die Schweizer Nationalbank ohne Vorankündigung den von ihr gehaltenen Referenzkurs des Euro gegenüber dem Schweizer Franken im Bereich von 1,20 aufgegeben hatte, von Swissquote dazu aufgefordert werden, die negativen Kontostände auf ihren Konten zu begleichen.
Kunden von Swissquote, die zum Ausgleich der Kontostände aufgefordert werden, sollten sich nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten darüber im Klaren sein, dass Eile geboten ist, denn Swissquote fordert in den Schreiben teilweise den Ausgleich der Kontostände bis zum 09.02.2024, und somit in wenigen Tagen!
Kunden, die der Ausgleichsaufforderung von Swissquote nicht nachkommen, müssen damit rechnen, von Swissquote demnächst auf Ausgleich verklagt zu werden.
Deutsche Kunden von Swissquote sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt prüfen, ob die Ausgleichsforderung überhaupt gerechtfertigt ist:
Dies schließt zum Beispiel auch folgende Fragen ein:
1. Sind die negativen Kontostände von Swissquote überhaupt richtig berechnet worden?
2. Hätten die von Swissquote erwähnten Urteile des Schweizerischen Bundesgerichts überhaupt negative Auswirkungen auf deutsche Kunden? Hier sollten betroffene deutsche Swissquote-Kunden prüfen, ob Swissquote deutsche Kunden überhaupt in der Schweiz verklagen könnte oder nicht z.B. in Deutschland die deutschen Kunden verklagen müsste?
3. Sind die Forderungen von Swissquote eventuell verjährt? Das maßgebliche Schweizer-Franken-Ereignis fand bereits
im Jahr 2015 statt, in Deutschland beträgt die Regelverjährung gem. §§ 195, 199 BGB 3 Jahre ab Kenntnis oder grob fahrlässiger Unkenntnis von Schaden und Schädiger.
Fazit: Betroffene Swissquote-Kunden, die mit einer Ausgleichsforderung von Swissquote konfrontiert sind, können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2015 mehrere hundert Betroffene mit Ausgleichsforderungen bei Schweizer Franken-Konten erfolgreich vertreten hatten und die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.