Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen „Tagesanlage Finanzservice“, www.tagesanlage.de, angeblicher Sitz in Frankfurt am Main, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt Tagesanlage Finanzservice z.B. mit Tagesgeldkonten bei europäischen Kreditinstituten, aber, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 17.05.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor der „Tagesanlage Finanzservice“ warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde.

Schlimmer noch: Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass ein „Identitätsdiebstahl“ vorliegen würde, im Impressum der Website als Betreiber die FIDUS Finanz AG mit Sitz in Frankfurt am Main angegeben sei, aber kein Zusammenhang mit der lizensierten FIDUS Finanz AG bestehen würde, deren Firmierung und Handelsregisternummer auf der Website angegeben seien.

Damit steht leider fest, dass konkreter Betrugsverdacht vorliegt und die Täter von „Tagesanlage Finanzservice“, nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben, bei den Angaben auf der Website von www.tagesanlage. de, die heute, 17.05.2024 auch nicht aufrufbar ist, sondern „suspendedpage“ erscheint, handelt es sich offensichtlich um Falschangaben!

Anleger von „Tagesanlage Finanzservice“, sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der „Anlage“ könnte es zu spät sein.

Rückforderungsansprüche der Anleger bestehen z.B. gem. § 826 BGB und § 812 ff. BGB und sollten nach Ansicht von Dr. Späth geltend gemacht werden.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die über „Tagesanlage Finanzservice“, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit über 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.