Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen Tago Festgeld, angeblich geschäftsansässig am Opernplatz 14 in 60313 Frankfurt am Man, website: www.tago-festgeld.news, auf die man auch bei Aufruf der Website tago-festgled.de weiter geleitet wird, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar wirbt Tago Festgeld z.B. mit „Professionelle Beratung für effektive Geldanlagen“ oder „Optimieren Sie Ihr Vermögen“ und so bietet Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, diverse Kapitalanlagen an wie z.B. Anlagen in „Festgeldanlagen“, sowie auch sonstige Anlagen, und wirbt auch teilweise mit einer „Einlagensicherung bis 100.000 €“ für die über den Anbieter angelegten Festgelder, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Denn mit Warnhinweis vom 21.03.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor Angeboten der Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde.

Schlimmer noch: Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass ein „Identitätsmissbrauch“ vorliegen würd, weil der Betreiber im Impressum der Website behauptet, dass es sich bei Tago Festgeld um ein Projekt der Verwaltung Steinberger GmbH, Kerpen, handeln soll, was aber laut Angaben der BaFin in ihrem Warnhinweis falsch ist.

Damit steht leider fest, dass konkreter Betrugsverdacht vorliegt und die Täter von Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!

Die Angaben auf der Website von www.tago-festgeld.news sind daher offensichtlich „erfunden“.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Anleger von Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der „Anlage“ könnte es zu spät sein.

Anleger sollten nicht in „die Falle tappen“ und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: „Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)“

Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei Tago Festgeld, www.tago-festgeld.news, ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.