Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen zinspro.de besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.
Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!
Zwar wirbt zinspro.de z.B. mit „Festgeldanlagen“ und wirbt auch teilweise mit einer „Einlagensicherung bis 100.000 €“ für die über den Anbieter angelegten Festgelder, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.
Denn mit Warnhinweis vom 22.03.2024 teilt die deutsche Aufsichtsbehörde BaFin mit, dass sie vor Angeboten von zinspro.de warnen würde, weil die erforderliche Erlaubnis für das Erbringen von Finanz- und Wertpapierdienstleistungen nicht vorliegen würde.
Schlimmer noch: Die Bafin spricht ausdrücklich davon, dass ein „Identitätsmissbrauch“ vorliegen würde zu Lasten der in Berlin ansässigen FMD Finanzen GmbH, die jedoch in keiner Verbindung mit der Website zinspro.de stehen würde.
Damit steht leider fest, dass konkreter Betrugsverdacht vorliegt und die Täter von zinspro.de, nicht einmal vor einem Identitätsmissbrauch zurück schrecken!
Die Angaben auf der Website von www.zinspro.de sind daher offensichtlich falsch und gar „erfunden“ und die website www.zinspro.de heute, Datum 27.03.2024, auch nicht mehr erreichbar..
Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden,, ist sehr fraglich, den Beteuerungen der oftmals geschulten Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.
Anleger von zinspro.de sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird! Bei einem Abwarten bis zum angeblichen Laufzeitende der „Anlage“ könnte es zu spät sein.
Zahlreiche Festgeldbetrugsfälle der letzten Zeit bestätigen, dass ein schnelles Handeln sinnvoll ist, um zum Beispiel Kontosicherungen vorzunehmen.
Außerdem sollten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.
Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.
Betroffene Anleger, die bei zinspro.de ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.