Bei dem Anbieter für Kapitalanlagen und „Festgeldanlagen Zinsrepublik, www.zinsrepublik.de, sind Anleger offensichtlich leider einem unseriösen bzw. betrügerischen Anbieter zum Opfer gefallen und sollten schnell handeln, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mit Sitz in Berlin hinweisen.

Zwar bot zinsrepublik.de diverse Anlagen z.B. in Form von „Festgeldern“ oder „Tagesgeldern“ an und stellte sich als seriöser Finanzdienstleister vor und versprach auf der Website z.B. „sichere Anlagen“, ohne allerdings über die erforderliche Erlaubnis der Finanzaufsicht BaFin zu verfügen.

Denn die deutsche Finanzaufsicht BaFin warnt mit Warnhinweis vom 22.01.2025 vor den Angeboten auf der Website www.zinsrepublik.de, und teilt mit, dass die erforderliche BaFin-Erlaubnis nicht vorliegt.

Die Bafin teilt mit, dass die Bafin vor der Website warnen würde und dass die Betreiber ohne Erlaubnis Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen betreiben würden.

Schlimmer noch: Die BaFin teilt mit, dass die Angebote nicht von der Jansen Kapitalanlagenkontor GmbH stammen würden, welche in keiner Verbindung zur Website zinsrepublik.de stehen würde. Die Bafin teilt ausdrücklich mit, dass es sich um einen Identitätsdiebstahl handelt.

Wer heute (23.01.2025) versucht, die Website www.zinsrepublik.de aufzurufen, sieht lediglich eine Meldung „403 forbidden“.

Damit ist leider klar, dass Betrug vorliegt und ist daher unwahrscheinlich ist, dass die Gelder wie versprochen angelegt werden, eiligstes Handeln ist daher zu empfehlen, um überwiesene Anlegergelder zu retten.

Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB, unerlaubte Handlung, ebenso wie Anleger versuchen sollten, ihr Geld zurück zu holen. Anleger, die Gelder z.B. in Form von „Festgeld“ bei Zinsrepublik, www.zinsrepublik.de, angelegt haben, sollten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit ca. 22 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.