Bei dem Kapitalanlageanbieter „Zins Vergleich“, www.zinsvergleich.news, angeblich geschäftsansässig in Frankfurt am Main, besteht inzwischen der konkrete Verdacht, dass Anleger hier einem unseriösen oder gar betrügerischen Kapitalanlageanbieter zum Opfer gefallen sind.

Absolute Eile ist daher für Anleger geboten, um die von ihnen überwiesenen Gelder zu sichern, worauf Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB mit Sitz in Berlin hinweisen!

Zwar bietet zinsvergleich.news Anlegern diverse Kapitalanlagen an wie z.B. Anlagen in „Festgeldanlagen“ und stellt sich als seriöser Spezialist für sichere Geldanlagen mit langer Erfahrung dar, und verspricht teilweise „bis zu 4,85 % Zinsen“ bei der „Geldanlage in Festgeld“ und wirbt auch mit einer „EU-Einlagensicherung“, allerdings, ohne im Besitz der erforderlichen BaFin-Erlaubnis zu sein.

Inzwischen hatte nämlich die Finanzaufsicht BaFin mit Datum vom 08.01.2024 ausdrücklich vor zinsvergleich.news gewarnt und mitgeteilt, dass bisher unbekannte Betreiber einen angeblichen Geschäftssitz in Frankfurt am Main angeben würden, zinsvergleich.news ohne die Erlaubnis die Eröffnung von Tages und Festgeldkonten bei in- und ausländischen Banken anbieten würde.

Ob somit die überwiesenen Gelder der Anleger wirklich wie versprochen angelegt wurden, ist sehr fraglich, den Beteuerungen geschulter Callcenter-Mitarbeiter ist oftmals nicht zu glauben.

Das können Anleger, die bereits Gelder überwiesen haben, gerne überprüfen, indem sie bei den genannten Empfängerbanken nachfragen, ob das Geld wirklich dort zum Beispiel als „Festgeld“, wie versprochen, liegt. Wie diverse Feldgeldbetrugsfälle der letzten Zeit beweisen (Weltzins, Eurozins, van Tilburg Consultancy u.a.) ist hier absolute Vorsicht angebracht.

Eine EU-Einlagensicherung besteht zwar, allerdings vermutlich nicht für die Anlagegelder, die bei „Zins Vergleich“ überwiesen wurden.

Anleger bei zinsvergleich.news sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten unbedingt umgehend handeln, es besteht höchste Gefahr für die überwiesenen Anlegergelder, wenn nicht umgehend gehandelt wird!

Anleger sollten nicht in „die Falle tappen“ und sich in trügerischer Sicherheit wiegen, denn die Täter nutzen hier oftmals den IBAN-Trick, was bedeutet, dass Empfängerbanken nicht mehr den Kontoinhaber des Empfängerkontos mit der IBAN abgleichen. Sprich: „Das Geld ist nicht weg, es hat jetzt nur ein anderer (Kontoinhaber)“.

Außerdem könnten Ansprüche gegen die Verantwortlichen geprüft werden, z.B. gem. § 826 BGB genauso wie mögliche Ansprüche gegen fremde Kontoinhaber und Empfängerbanken.

Rechtsschutzversicherungen erteilen oftmals Kostenschutz für ein Vorgehen und Kanzleien wie Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte stellen auch gerne eine kostenlose Anfrage bei der RS-Versicherung des Anlegers.

Betroffene Anleger, die bei „Zins Vergleich“, www.zinsvergleich.newsm ihr Geld angelegt haben, sollten nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten eiligst handeln und können sich gerne an Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB wenden, die seit dem Jahr 2002, und somit seit 20 Jahren, schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig sind.