Kanzlei Dr. Späth & Partner nimmt Ihre Stimmrechtsvertretung auf Hauptversammlungen in Kooperation mit der SdK wahr
Die Hauptversammlung ist das oberste Organ einer Aktiengesellschaft, in der Aktionäre insbesondere ihr Frage- und Stimmrecht ausüben können. Selbstverständlich kann jeder Aktionär an der Hauptversammlung selbst teilnehmen oder aber auch einen Stimmrechtsvertreter bevollmächtigen. In Kooperation mit der Schutzvereinigung der Kapitalanleger, München („SdK“) nehmen unsere Anwälte regelmäßig Stimmrechtsvertretungen auf etlichen Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften in Berlin und…