Wir vertreten private und institutionelle Anleger und Darlehensnehmer bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Darlehensverträgen. Anleger nehmen Darlehen gewöhnlich entweder im Rahmen von Kapitalanlagemodellen oder zur Finanzierung von bestimmten Investitionen in Anspruch.
Wir prüfen Möglichkeiten einer (vorzeitigen) Kündigung und/oder die Zulässigkeit der Darlehensbedingungen und Widerrufsbelehrungen. Außerdem kommen unter Umständen auch Beratungshaftungsansprüche gegen die beratenden Banken oder Vermittler in Betracht.